Der neue Schweizer Pass
Der neue Schweizer Pass. Auf den 1. März 2010 wird der neue Pass, der so genannte E-Pass, eingeführt.
Pass und Identitätskarte zusammen Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte zusammen) sind
ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich:
Die Gemeinden nehmen ab dem 16. Februar 2010 keine solchen Anträge mehr entgegen. Bei der persönlichen Vorsprache sind mitzubringen:
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
- vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
- eventuell Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- eventuell Nachweis der elterlichen Sorge
- eventuell Personenstandsausweis
- eventuell Begründung für amtliche Ergänzung
- eventuell Begründung für Austauschpass
- Gebühr.
Die Gebühren betragen:
- Pass 145 Franken für Erwachsene oder 65 Franken für Kinder (0 bis 18 Jahre)
- Kombi 158 Franken für Erwachsene oder 78 Franken für Kinder (0 bis 18 Jahre)
- Provisorischer Pass 100 Franken (für 12 Monate resp. 1 Reise).
Weitere Angaben:
www.schweizerpass.ch Identitätskarte Die Identitätskarte (gilt nicht für das Kombi mit Pass) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Mitzubringen sind:
- vorhandene abgelaufene oder gültige Identitätskarte, die entwertet werden muss. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
- 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, gemäss Fotomustertafel unter www.schweizerpass.ch)
- Gebühr 70 Franken für Erwachsene oder 35 Franken für Kinder (0 bis 18 Jahre).
Einwohnerkontrolle
Datum der Neuigkeit 26. Jan. 2010