Allgemeine Informationen für alle Horte/MittagstischeZentrale Kontaktstelle für alle Hort/Mittagstische inkl. Anmeldungen ist das DLZ Bildung Das Anmeldeformular ist im Onlineschalter unter Anmeldung Hort / Mittagstisch abgelegt: Hier gehts zum Onlineschalter Adresse: Rudishaldenstrasse 5, 8800 Thalwil, Telefon 044 723 22 61 Verantwortlich: Conny Schrepfer Zurzeit stehen die folgenden Horte/Mittagstische zur Verfügung.
Detaillierte Informationen (Adressen, Öffnungszeiten, Leitung etc.) sind unter dem Link Angebot erhältlich. |
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Auszug aus dem Reglement(die vollständige Version ist als PDF-Datei beigefügt) Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Anmeldeformular. Die Anmeldung gilt für ein Semester und ist bis 31. Mai bzw. 31. Dezember für jedes Kind separat dem DLZ Bildung einzureichen. Kündigungen Kündigungen auf Ende Semester haben spätestens bis 31. Mai resp. 31. Dezember schriftlich an das DLZ Bildung zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, gilt das Kind weiterhin als angemeldet. Generelle Öffnungszeiten Der Hort/Mittagstisch am Hortweg ist von Montag bis Freitag am Morgen von 06.30 – 08.00 Uhr sowie von 12.00 – 18.30 Uhr geöffnet (am Morgen und mittwochs nur bei genügend Anmeldungen). Die Hort/Mittagstische Freihof und Sonnenberg sind jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12.00 – 18.30 Uhr geöffnet. Der Hort / Mittagstisch Schweikrüti ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12.00 bis 18.30 Uhr geöffnet. Spezielle Öffnungszeiten siehe Reglement Kosten Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder, die den Hort/Mittagstisch besuchen, beteiligen sich an den Kosten. Als Berechnungsgrundlage gilt das steuerbare Einkommen (Steuererklärung Position 25) und das steuerbare Vermögen (Steuererklärung Position 35) beider Elternteile, resp. des Elternteils, bei welchem das Kind seinen Wohnsitz hat. Das Einkommen/Vermögen eines neuen Partners wird miteingerechnet. Bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern werden beide Einkommen/Vermögen zusammengezählt, auch wenn der Partner/die Partnerin nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist. In diesem Fall werden 80 % des Einkommens/Vermögens des/der Partners/Partnerin für die Berechnung der Taxe eingerechnet. Die Tagestaxen sind wie folgt abgestuft:
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| Das Reglement im Wortlaut Reglement_Hort_Mittagstisch_2011.pdf (227.0 kB) |