Jugendförderung im Sportbereich
Die Auszahlungen stützen sich auf die Ausgaben der Vereine im Jungendbereich und nehmen Bezug auf die Anzahl Jugendlicher im Verein, Materialanschaffungen, Jugendtraining-/Wettkampf- und Lagerstunden sowie Präventionsmassnahmen oder gemeinnützige Einsätze für die Gemeinde Thalwil. Beitragsberechtigt sind Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
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Oehri, Ralf |
Leiter Fachstelle Sport / Liegenschaften |
044 723 23 42 |
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