Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat ein neues, zeitlich befristetes Gesetz über die Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Coronapandemie. Wie auch von der Gemeinde Thalwil gefordert, sollen Versammlungsgemeinden dringende Geschäfte an die Urne überweisen können, statt Gemeindeversammlungen durchführen zu müssen. Der Kantonsrat entscheidet am 23. November 2020 über die Gesetzesvorlage. Eine erste Urnenabstimmung auf dieser Grundlage wäre am 31. Januar 2021 möglich.
Die Gemeinde Thalwil begrüsst diesen Schritt des Regierungsrats ausdrücklich und wird die Möglichkeit wahrnehmen, das Budget und den Steuerfuss 2021 an die Urne zu bringen. Heisst konkret: Die Thalwiler Stimmberechtigten stimmen am 31. Januar 2021 über das Budget und den Steuerfuss ab. Das hat nicht nur Vorteile, denn bis zur Budgetgenehmigung gilt für die Gemeinde das sogenannte Notbudget. Während des Notbudgets kann die Gemeinde nicht auf dem ordentlichen Weg Steuern erheben. Sie darf jedoch für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässliche Ausgaben tätigen. Für einen Monat ist dies vertretbar. Das gesundheitliche Risiko und der Aufwand für eine Versammlung im Dezember sind deutlich schwieriger einzuschätzen, sodass sich der Gemeinderat entschieden hat, auf die Budget-Versammlung zu verzichten.
Das vorgesehene Gesetz ermöglicht auch eine Urnenabstimmung für die weiteren hängigen Geschäfte (private Gestaltungspläne TALEVO und Seeufer Bürger sowie der Planungskredit für die Erweiterung Hafen Farb). Eine Verlegung dieser Geschäfte an die Urne ist zulässig, wenn sie zeitlich dringlich sind und ein erhebliches öffentliches Interesse an einer schnellen Beschlussfassung besteht. Der Gemeinderat war bisher der Meinung, dass die drei Geschäfte diese Kriterien erfüllen und hatte beim Regierungsrat in einer dringlichen Anfrage, die Möglichkeit einer Urnenabstimmung eingefordert. Der Gemeinderat wird an einer der nächsten Sitzungen die Geschäfte anhand der Kriterien der vorgesehenen Gesetzesgrundlage erneut beurteilen. Die Ankündigung der Urnenabstimmung kann erfolgen, sobald der Kantonsrat das Gesetz beraten und verabschiedet hat – voraussichtlich am 23. November 2020.
Gemeinderat