Der Bundesrat hat per 19. April 2021 Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Diese betreffen auch die Sportanlagen der Gemeinde, wo wieder mehr Betrieb möglich wird.
Sportanlage Brand
Die Garderobengebäude Brand 1 und Brand 2, die öffentlichen Garderoben, das Aussen-WC im EG beim Brand 1 sind geöffnet. In allen Gebäuden gilt eine generelle Maskenspflicht.
Im Freien gilt auf der Sportanlage:
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Maske tragen oder Abstand einhalten,
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Sport mit Körperkontakt ist nur mit Maske erlaubt,
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es sind maximal 15 Personen zugelassen,
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Wettkämpfe im Breiten- und Amateursport sind unter den oben aufgeführten Vorgaben erlaubt, jedoch nur ohne Publikum.
Turnhallen
Das Vereinstraining mit Kindern und Jugendlichen sowie Wettkämpfe mit Personen bis 20 Jahre (Jahrgang 2001) sind in den Turnhallen erlaubt. Für Trainer/innen gilt eine Maskenpflicht.
Training für Personen über 20 Jahre (Jahrgang 2000 und älter) in Gruppen bis zu 15 Personen ist erlaubt. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder möglich. Es muss sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Sportarten mit Körperkontakt sind für über 20-jährige in geschlossenen Räumen noch nicht erlaubt.
Garderoben und Duschen sind offen. Die Empfehlung ist, weiterhin umgezogen zum Training zu erscheinen und wenn möglich zuhause zu duschen.
Generell gilt für Vereine: Alle Trainingsgruppen benötigen ein Schutzkonzept und müssen eine Präsenzliste führen.
Hallenbad Schweikrüti
Das Hallenbad öffnet am 24. April 2021 auch wieder für Erwachsene. Aufgrund der unterschiedlichen Personenbegrenzung für Erwachsene bzw. Kinder/Jugendliche gelten für diese Gruppen unterschiedliche Öffnungszeiten. Der Belegungsplan zeigt die entsprechenden Zeitfenster auf: thalwil.ch/hallenbad (folgt in den nächsten Tagen).
Fachstelle Sport