Sofern das Kind bis zum 31. Juli 2018 das 4. Altersjahr beendet hat und sein Entwicklungszustand es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege den vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten auf Beginn des Schuljahres 2018/19 bewilligen. Dazu sind eine Abklärung und Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes notwendig. Für jüngere Kinder ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Ein begründetes, schriftliches Gesuch ist bis spätestens 31. Januar 2018 an die Schulpflege Thalwil, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil, zu richten.
Rückstellung vom Kindergarteneintritt
Eine Rückstellung muss von der Schulpflege genehmigt werden. Eine Genehmigung erfolgt, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (Volksschulverordnung §3). Ein entsprechendes Gesuch ist zusammen mit dem Bericht einer Fachstelle oder einer Kinderärztin/eines Kinderarztes bis spätestens 31. Januar 2018 an die Schulpflege Thalwil, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil, zu richten.
Privatkindergarten
Der Besuch eines Privatkindergartens ist meldepflichtig. Wir bitten die Eltern oder Erziehungsberechtigten, das Anmeldeformular ebenfalls ausgefüllt zu retournieren und eine schriftliche Bestätigung des Privatkindergartens beizulegen.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen sind den Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt zugestellt worden. Wer diese nicht erhalten hat, wird gebeten, sich an das DLZ Bildung zu wenden: Telefon 044 723 22 63 oder angela.rueber@thalwil.ch.
Die vollständig ausgefüllte Anmeldung ist bis spätestens Freitag, 8. Dezember 2017, an folgende Adresse zu senden: DLZ Bildung, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil.
Zuteilung. Zuteilungswünsche sind schriftlich und begründet zusammen mit dem Anmeldeformular einzureichen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Berücksichtigung. Die Kindergartenzuteilung wird in der ersten Junihälfte 2018 schriftlich bekannt gegeben.
Schulbeginn ist am Montag, 20. August 2018.
Schulpflege