Das Parkierungskonzept schlägt einerseits eine möglichst flächendeckende Markierung von Blauen Zonen in den Quartieren und auf ausgewählten Strassenzügen vor. In der Blauen Zone ermöglichen Parkkarten tagsüber das unbeschränkte Parkieren der Anwohnenden, des Gewerbes oder weiterer Nutzungsgruppen. Damit kann das „wilde“ Parkieren verhindert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Andererseits soll im Grundsatz eine generelle Gebührenpflicht auf den übrigen öffentlichen Parkplätzen eingeführt werden.
Die Konzeptumsetzung erfordert den Erlass einer Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung PaVO). Die Bestimmungen der heute bestehenden Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Laternengaragen-Verordnung) bleiben im Grundsatz bestehen. Sie wurden aber konkreter formuliert und in die neue Verordnung überführt. Die Gebühren für Parkkarten und Parkplätze werden durch den Gemeinderat im kommunalen Gebührentarif geregelt.
Stimmt die Gemeindeversammlung dem Parkierungskonzept zu, ist die Inkraftsetzung der PaVO per 1. Januar 2019 vorgesehen. Die Umsetzung sollte in der ersten Hälfte 2020 abgeschlossen sein.
Das Weisungsheft und weitere Unterlagen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung stehen unter thalwil.ch/gemeindeversammlungen zum Download bereit.
Gemeinderat