Vorzeitige Einschulung
Durch die Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 hat sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten jährlich um einen halben Monat verschoben. Dies endet nun im Schuljahr 2019/20 mit dem Stichtag 31. Juli. Für Kinder mit Geburtsdatum nach dem 31. Juli 2015 ist ein vorzeitiger Eintritt nicht möglich. Eine gesetzliche Grundlage für eine vorzeitige Aufnahme in den Kindergarten besteht nicht.
Rückstellung vom Kindergarteneintritt
Eine Rückstellung muss von der Schulpflege genehmigt werden. Eine Genehmigung erfolgt, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (Volksschulverordnung §3). Ein entsprechendes Gesuch ist zusammen mit dem Bericht einer Fachstelle oder einer Kinderärztin/eines Kinderarztes bis spätestens 31. Januar 2019 an die SchulpflegeThalwil, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil, zu richten.
Privatkindergarten
Der Besuch eines Privatkindergartens ist meldepflichtig. Wir bitten die Eltern oder Erziehungsberechtigten, das Anmeldeformular ebenfalls ausgefüllt zu retournieren und eine schriftliche Bestätigung des Privatkindergartens beizulegen.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen wurden den Eltern oder Erziehungsberechtigten direkt zugestellt. Wer diese nicht erhalten hat, wird gebeten, sich an das DLZ Bildung zu wenden: Telefon 044 723 22 63 oder angela.rueber@thalwil.ch.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung ist bis spätestens Freitag, 7. Dezember 2018, an folgende Adresse zu senden: DLZ Bildung, Rudishaldenstrasse 5, Postfach, 8800 Thalwil.
Zuteilung
Zuteilungswünsche sind schriftlich und begründet zusammen mit dem Anmeldeformular einzureichen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Berücksichtigung. Die Kindergartenzuteilung wird in der ersten Junihälfte 2019 schriftlich bekannt gegeben.
Schulpflege