Ein Anlass in dieser Grösse unterliegt verschiedenen kommunalen und z.T. kantonalen Bewilligungspflichten. Das Bewilligungswesen ist komplex. Die Märkte, welche die Gemeinde Thalwil organisiert und durchführt, unterliegen der Markt- und Chilbiverordnung. Die für den Weihnachtsmarkt nötigen Festwirtschaftsbewilligung wird jeweils vom DLZ Sicherheit erteilt.
Um für den Weihnachtsmarkt Gattikon, analog der anderen Märkte in der Gemeinde, eine solide rechtliche Grundlage zu schaffen, hat der Gemeinderat die Markt- und Chilbiverordnung angepasst. Neben der Festsetzung des Durchführungsdatums – frühestens eine Woche nach dem Weihnachtsmarkt an der Gotthardstrasse – ist in der Verordnung auch festgelegt, dass der Dorfverein Gattikon Organisator des Weihnachtsmarktes ist und die Gesundheits- und Freizeitkommission den Markt bewilligt, indem sie sich an den Auflagen der Markt- und Chilbiverordnung orientiert.
Markt- und Chilbiverordnung (Stand: Juni 2019)
Gemeinderat