Von der Entscheidung über die Organisationsform der Gemeinde hängt der gesamte Revisionsprozess der Gemeindeordnung ab. Der Gemeinderat präsentiert für die Grundsatzabstimmung deshalb noch keinen Entwurf einer revidierten Gemeindeordnung. Es geht vorerst nur um die Systemwahl zwischen Parlament oder Versammlung.
Die Stimmberechtigten bestimmen zu einem grossen Teil die politischen Geschicke der Gemeinde. Heute tun sie das in Thalwil vor allem mit ihrer Teilnahme an Gemeindeversammlungen oder mit der Stimmabgabe bei Urnenabstimmungen. Sie können sich ausserdem in Kommissionen oder anderen Gremien der Gemeinde politisch engagieren. In anderen Gemeinden und vor allem in Städten delegieren die Stimmberechtigten ihre Entscheidungskompetenzen an ein Repräsentativorgan, an ein Gemeindeparlament. Dessen Mitglieder sind entsprechend den Wähleranteilen der Parteien zusammengesetzt und repräsentieren die Stimmberechtigten.
Mit dem Parlaments- und dem Versammlungssystem stehen sich zwei Ausgestaltungsformen der Legislativfunktion gegenüber, die auf unterschiedlichen Vorstellungen beruhen: Die Parlamentsgemeinde eine repräsentative Form, die Versammlungsgemeinde eine direkt-demokratische. Beide Formen haben Stärken und Schwächen. Welches Modell für die Gemeinde Thalwil das richtige ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Ein allfälliger Systemwechsel würde auf die nächste Amtsperiode umgesetzt, die 2022 beginnt.
An Bewährtem festhalten und weiterentwickeln
Der Gemeinderat ist überzeugt von der direkt-demokratischen Form der Versammlungsgemeinde. Die Lokalpolitik in der Gemeinde Thalwil zeichnet sich durch eine faire Diskussionskultur, Transparenz seitens der Behörden und starken Einbezug der Bevölkerung in den Kommissionen aus. Die Stimmberechtigten können direkt im politischen Prozess mitwirken und tragen damit die Entscheidungen breit mit. Mit einem Parlament würde eine Distanz geschaffen, in dem ein Repräsentativorgan die meisten Entscheidungen fällen würde. Die Organisation einer Parlamentsgemeinde ist komplexer, insgesamt langsamer und teurer als bisher mit der Gemeindeversammlung. Die Erhaltung der Miliztauglichkeit der Gemeindepolitik ist für den Gemeinderat ein wichtiges Anliegen. Es soll möglich bleiben, die Behördentätigkeit als Nebenamt auszuführen. Das sieht der Gemeinderat mit dem Einführen eines Gemeindeparlaments gefährdet.
Die Revision der Gemeindeordnung bietet Gelegenheit, die bestehenden Strukturen zu überprüfen und anzupassen – die Einführung eines Parlaments würde aber trotz der relativen Grösse der Gemeinde Thalwil keine massgeblichen Verbesserungen bringen. Das heutige System funktioniert gut und ist effizient.
Nächste Schritte in der Revision der Gemeindeordnung
Ist die Grundsatzentscheidung gefallen, wird der Gemeinderat mit dem Revisionsprozess der Gemeindeordnung fortfahren und die Chance nutzen, die Gemeindeordnung den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen, damit die Gemeinde Thalwil leistungsstark bleibt und sich entwickeln kann. Durch die öffentliche Vernehmlassung des Entwurfs der neuen Gemeindeordnung können sich wiederum alle Interessierten einbringen. Die Vernehmlassung wird nach der Grundsatzabstimmung Ende Mai 2020 starten.
Info-Veranstaltung zu den kommunalen Geschäften der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 | 30. April 2020, 19 Uhr |
Vernehmlassung des Entwurfs einer totalrevidierten Gemeindeordnung | Ende Mai bis Ende August 2020 |
Überarbeitung des Entwurfs und Vorprüfung beim kantonalen Gemeindeamt |
Oktober 2020 |
Verabschieden des Entwurfs zuhanden der Urnenabstimmung |
Februar 2021 |
Urnenabstimmung über die Totalrevision der Gemeindeordnung |
1. Mai 2021 |
Inkrafttreten der totalrevidierten Gemeindeordnung | 1. Januar 2022 |
Im Zusammenhang mit der Revision der Gemeindeordnung und im Rahmen der Legislaturziele des Gemeinderats werden im gleichen Zeitraum auch die Behördenentschädigungsverordnung, die Personalverordnung und die Organisationsverordnung überprüft und revidiert.