Damit diese finanzielle Unterstützung rasch und zielgerichtet erfolgen kann, nimmt die Gemeinde Gesuche von Kleinstunternehmen (bis 200 Stellenprozent) entgegen und entscheidet im Einzelfall über Unterstützungsmassnahmen. Klar im Vordergrund stehen dabei kurzfristige Überbrückungskredite.
Unternehmen die aufgrund der behördlich angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus direkt oder indirekt in finanzielle Engpässe geraten, werden namentlich folgende Instrumente zur Verfügung gestellt:
- (Corona-)Erwerbsersatzentschädigung für den oder die Inhaber/-in
- Kurzarbeitsentschädigung für die Angestellten
- (Corona-)Bankkredite für die Betriebskosten
Sollten die oben genannten Instrumente nicht ausreichen und/oder erfolgt die Leistungserbringung nicht schnell genug, können Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen einen Antrag für finanzielle Corona-Notfallhilfe der Gemeinde Thalwil stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Damit schnell ein Überblick über die Situationen der Kleinstunternehmen möglich ist und die allfälligen Unterstützung zeitnah erfolgen kann, muss der Antrag bis Sonntag, 5. April 2020 an corona-soforthilfe@thalwil.ch gesendet werden.
Den unterzeichneten Antrag senden Sie anschliessend bitte zusätzlich an:
Gemeinde Thalwil
Finanzausschuss
Mühlebachstrasse 51b
8800 Thalwil
Die Gemeinde setzt alles daran, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten und die Unternehmen zeitnah über die Entscheide zu informieren. Die Auszahlung von zugesicherten Kredite kann bis Mitte April in Aussicht gestellt werden.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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