Unterschutzstellung
Die Liegenschaft an der Dorfstrasse 7, auf Grundstück Kat.-Nr.6592, in Thalwil (Inventar Nr. 97) ist ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG (Planungs- und Baugesetz) und wird gemäss § 205 lit. c PBG unter Schutz gestellt. Bauliche Änderungen, Unterhalts- und Sanierungsarbeiten sind nach denkmalpflegerischen Kriterien auszuführen.
Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit dieser Publikation. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist im DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Grundeigentümer) bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Re-kurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen An-trag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angeru-fenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und for-melle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterlie-gende Partei zu tragen.
Gemeinderat Thalwil