Sie steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Adliswil und den Gemeinden Langnau a.A., Kilchberg, Rüschlikon und Thalwil zur Kontrolle von selbst gesammelten Pilzen zur Verfügung.
Pilze sind der Pilzkontrolle gereinigt und nach Arten getrennt vorzulegen. Bitte verwenden Sie keine Plastiktaschen. Die Pilze verderben und müssen als unbrauchbar taxiert und vernichtet werden.
Halten Sie sich unbedingt an folgende Sicherheitsregeln:
- Pflücken Sie nur Pilze, die Sie genau kennen.
- Sammeln Sie keine verdorbenen Pilze - diese sind immer giftig.
- Benützen Sie zum Sammeln nur luftdurchlässige, feste Körbe, keine Plastik- oder Papiertaschen.
- Lassen Sie alle Pilze vom amtlichen Pilzkontrolleur prüfen.
Für das Gebiet des Kantons Zürich ist im Jahre 1983 eine Pilzschutz-Verordnung erlassen worden, deren wichtigste Bestimmungen lauten:
- Es dürfen nur der Sammlerin oder dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden.
Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
- Die Baudirektion kann besondere Pilzschutzgebiete bezeichnen.
- Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln.
- In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit Busse bis zu 1'000 Franken bestraft.
In der Kernzone des Wildnisparks Zürich ist das Sammeln von Pilzen verboten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die entsprechenden Baum-Markierungen.
Alle Informationen unter thalwil.ch/pilzkontrolle
Gesundheits- und Freizeitkommission