Die Unterlagen und ein Raster für die Eingabe von Vernehmlassungsantworten stehen unter thalwil.ch/gorevision zur Verfügung.
Der Gemeinderat wird alle Eingaben im Oktober prüfen und den Revisionsentwurf der Gemeindeordnung überarbeiten, bevor er ihn beim Kanton zur Vorprüfung einreicht.
Anschliessend entscheiden die Stimmberechtigten im Frühling 2021 über die Totalrevisionen: Die Behördenentschädigungsverordnung wird von der Gemeindeversammlung und die Gemeindeordnung an einer Urnenabstimmung genehmigt.
Auf der Grundlage der neuen Gemeindeordnung und Behördenentschädigungsverordnung wird die Anpassung weiterer Verordnungen und Reglemente nötig. So zum Beispiel die Organisationsverordnung, das Personalreglement und diverse Erlasse für die Konstituierung der unterstellten Kommissionen. Diese liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.
Gemeinderat