Das Förderprogramm Energiebereich ist ein wichtiges Instrument, um auf lokaler Ebene den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Im Wissen um die enorme Bedeutung des Förderprogramms hat der Gemeinderat einem Zusatzkredit von 260'000 Franken bewilligt. Damit kann die Gemeinde weiterhin Energieberatungen durchführen, Bau- und Sanierungsmassnahmen im Energiebereich unterstützen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, wie zum Beispiel den Anschluss an Energieverbünde oder Erdsonden-Wärmepumpen, fördern.
Der Zusatzkredit von 260'000 Franken entspricht dem Betrag der in den ersten beiden Förderperioden 2010-2014 und 2015-2018 nicht eingesetzten Fördermittel. Während in der ersten Förderperiode der Rahmenkredit in Höhe von 1,6 Mio. Franken bis auf einen Restbetrag von rund 40'000 Franken aufgebraucht wurde, sind in der zweiten Förderperiode deutlich weniger Anträge eingegangen und der Rahmenkredit wurde nicht vollständig ausgeschöpft.
Bereits vor der abschliessenden Rahmenkredit-Abrechnung, die nach Auszahlung aller bewilligter Fördergelder erfolgt, bleibt ein Restbetrag von mindestens 218'760 Franken erhalten.
Förderreglement angepasst
Das kantonale Förderprogramm wurde im Juli 2020 um Massnahmen zum Heizungsersatz erweitert. Kantonale Massnahmen überschneiden sich dadurch mit Fördermassnahmen der Gemeinde Thalwil. Um eine Doppelförderung zu vermeiden hat der Gemeinderat auf Antrag der Projektkommission Energie beschlossen, das Förderreglement, Art. 4.3 Förderbeiträge für erneuerbare Energien und Abwärme, anzupassen.
Das kommunale Förderprogramm orientiert sich grundsätzlich am Förderprogramm des Kantons und steigert dessen Wirkung, indem die kantonalen Beiträge von der Gemeinde um 50 Prozent aufgestockt werden. Das wird nun auch beim Ersatz fossiler Heizungen oder Elektroheizungen mit dem Anschluss an Wärmenetze und beim Ersatz von fossilen Heizungen oder Elektroheizungen durch Erdsonden-Wärmepumpen so gehandhabt. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Eingang einer Kopie der kantonalen Auszahlungsbestätigung, wodurch die Gemeinde den Verwaltungsaufwand gering halten kann.
Alle Informationen: thalwil.ch/energie
Gemeinderat