Auf der Grundlage der Vernehmlassung hat der Gemeinderat den Revisionsentwurf der GO noch einmal angepasst. Für die BeVO gingen nur wenige Antworten ein, sodass der Gemeinderat den Entwurf unverändert beliess.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen den vom Gemeinderat vorgelegten Revisionsentwurf der GO grösstenteils und stimmen ihm in weiten Teilen zu.
Umfassendstes Thema mit mehreren Anträgen in der Vernehmlassung ist die Kommissionsstruktur. Zwar stimmt die Mehrheit dem Vorschlag zu, neben Schulpflege und RPK auch die Hochbaukommission als eigenständige Kommission zu führen. Bei den unterstellten Kommissionen gab es aber ein Cluster von Anträgen, die insbesondere die neue Umweltkommission in Frage stellen. Grund dafür sind Befürchtungen, dass durch die Zusammenführung der Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit mit der Projektkommission Energie in der Umweltkommission die Nachhaltige Entwicklung ihre zentrale Stellung verlieren könnte und die ökologische Dimension überbetont würde. Der Gemeinderat nimmt das Anliegen auf und hält fest, dass die Nachhaltige Entwicklung für die Gemeinde Thalwil weiterhin ein zentrales Thema ist, das in einer beratenden Fachkommission weiterhin seinen Platz in der Kommissionsstruktur haben soll. Diese Nachhaltigkeitskommission wird jedoch nicht in der Gemeindeordnung, sondern durch einen Erlass des Gemeinderates geregelt, da die neue GO keine beratenden Kommissionen mehr aufführt.
Ein weiterer, mehrmals genannter Aspekt der Kommissionsstruktur, ist die Forderung nach einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK). Weil die Stimmbevölkerung erst 2016 eine entsprechende Einzelinitiative zur Einführung einer RGPK deutlich abgelehnt hatte, hält der Gemeinderat an der heutigen Form der RPK fest.
Eingang in die Totalrevision gefunden hat ein Antrag bezüglich Entscheidungskompetenzen bei Planungsgeschäften. Der Gemeinderat will die Festsetzung der Planungsgeschäfte mit Ausnahme öffentlicher Gestaltungspläne der Urnenabstimmung unterstellen. Gemäss Gemeindegesetz müssen die Bau- und Zonenordnung (BZO), der kommunale Richtplan sowie die privaten Gestaltungspläne von der gleichen Instanz behandelt werden. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass neben den Einschränkungen bezüglich Durchführung einer Gemeindeversammlung wie aktuell in der Coronapandemie vor allem auch die hohe Komplexität und die enge Verstrickung mit übergeordneten Rechtsgrundlagen eine Urnenabstimmung für die Planungsinstrumente (kommunaler Richtplan, BZO, private Gestaltungspläne sowie Erschliessungsplan) angezeigt ist.
Der Einbezug und die Mitwirkung der Bevölkerung ist durch den gesetzlich verankerten Mitwirkungsprozess gewährleistet und kann zusätzlich mit Informationsveranstaltungen gestärkt werden.
Öffentliche Gestaltungspläne, bei denen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung Anpassungen beschliessen können, sollen Versammlungsgeschäfte bleiben.
Die Erfahrungen der Coronapandemie schlagen sich auch im Revisionsprozess nieder. Der Gemeinderat hat einen Vorschlag der Vernehmlassung in den GO-Entwurf aufgenommen, der den Gemeinderat ermächtigen soll, Geschäfte der Gemeindeversammlung in besonderen und ausserordentlichen Lagen (gemäss Bundesratsbeschluss) einer Urnenabstimmung zu unterstellen. Der Gemeinderat erachtet die vorgeschlagene Ergänzung als sinnvoll, damit die Gemeinde auch in ausserordentlichen und besonderen Lagen handlungsfähig bleibt. Er hat den Entwurf der GO entsprechend angepasst und wird nun im Rahmen der Vorprüfung die rechtliche Einschätzung des Gemeindeamtes einholen. So wird geklärt, ob eine solche Regelung allenfalls gegen übergeordnetes Recht verstösst.
Der Gemeinderat hat die angepasste Gemeindeordnung beim Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Diese dauert voraussichtlich drei Monate. Die Urnenabstimmung über die Totalrevision der GO ist im Juni 2021 geplant, die Behördenentschädigungs-Verordnung wird der Gemeindeversammlung ebenfalls im Juni 2021 vorgelegt. In Krafttreten sollen die Verordnungen per 1. Januar 2022.
Den detaillierten Vernehmlassungsbericht und alle Unterlagen sind unter thalwil.ch/gorevision veröffentlicht.
Gemeinderat