Garantiert ist die briefliche Stimmabgabe, wenn die Stimmunterlagen bis spätestens am Dienstag vor dem Urnengang der Post übergeben werden.
Bis spätestens Sonntagmittag (11.30 Uhr) am Tag des Urnengangs kann das Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Gemeindehauses (Alte Landstrasse 112) geworfen werden. Nichtsdestotrotz sind die regulären Urnenstandorte ohne Einschränkungen geöffnet.
Gemeinderat