Frühestmöglicher Termin für die Abstimmung ist der 31. Januar 2021. Der Kanton Zürich hat als Reaktion auf die eingeschränkten Versammlungsmöglichkeiten durch die Corona-Pandemie ein entsprechendes Gesetz erlassen, das bis Ende März 2021 befristet ist.
Mit dem Notbudget darf die Gemeinde nur unerlässliche, gebundene oder bereits vertraglich vereinbarte Ausgaben tätigen. Das hat Auswirkungen auf die Dienstleistungen der Gemeinde, betroffen sind jedoch insbesondere der Beschluss oder die Auslösung neuer Ausgaben. Für die wenigen Wochen im Januar und Februar 2021 ist das vertretbar und die Bevölkerung wird die Auswirkungen davon kaum oder nur marginal spüren.
Gedrucktes Thalwil informiert in Kurzform
Am 18. Dezember 2020 erscheint die letzte reguläre Ausgabe von «Thalwil informiert» im Thalwiler Anzeiger und der Zürichsee Zeitung. Aufgrund von Feiertagen entfällt die Publikation am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021.
Ab dem 8. Januar 2021 wird das «Thalwil informiert» in einer Kurzform im Thalwiler Anzeiger abgedruckt. Digital erscheinen alle aktuellen Mitteilungen in voller Länge auf thalwil.ch. Sobald das Budget 2021 der Gemeinde rechtskräftig ist, voraussichtlich Mitte Februar 2021, erscheint auch das gedruckte «Thalwil informiert» wieder in vollem Umfang.
Die rechtsgültigen amtlichen Publikationen der Gemeinde (inkl. Todesanzeigen) werden seit 2018 auf thalwil.ch veröffentlicht. Im Zuge des Notbudgets wird auf den zusätzlichen Druck im Thalwiler Anzeiger verzichtet.
Die aktuellen Mitteilungen aus dem «Thalwil informiert» sowie unterschiedliche Kategorien amtlicher Publikationen Bauausschreibungen, Verkehrsanordnungen, Todesanzeigen usw.) können Sie unter thalwil.ch/emailsms abonnieren. So bleiben Sie per E-Mail stets auf dem Laufenden.
Gemeindeschreiber