Gesuchsteller, deren Fördergelder noch nicht abgerechnet wurden, haben deshalb Anfang August ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Sie wurden darin gebeten der Gemeinde mitzuteilen, ob sich das bewilligte Projekt noch in der Umsetzung befindet oder ob es bereits umgesetzt wurde. Falls sich das geplante Projekt stark verzögert hat, muss geprüft werden, ob eine Förderung gemäss Reglement noch möglich ist.
Für die Förderung nach dem Förderreglement nachhaltiger Projekte im Energiebereich 2015-2018 können weiterhin Fördergelder beantragt und ausgezahlt werden. Weitere Informationen über die Fördermassnahmen und die Antragstellung finden sich auf der Homepage der Gemeinde.
Energiebeauftragter