Die Einleitbewilligungen, in denen die Anforderungen an das gereinigte Abwasser festgelegt sind, laufen für Thalwil Ende 2016 und für Horgen Ende 2019 aus. An die Qualität des gereinigten Abwassers werden in den neuen Einleitbewilligungen höhere Anforderungen gestellt. Die Verantwortlichen der beiden Anlagen nahmen dies zum Anlass, gemeinsam Optionen für die Zukunft der beiden Reinigungsanlagen zu prüfen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Aus einer grösseren Zahl Varianten wurden in einem ersten Schritt die folgenden als machbar weiterverfolgt:
- V1 Alleingang und Ausbau je am bisherigen Standort
- V2 Gemeinsame ausgebaute Anlage in Thalwil
- V3 Gemeinsame ausgebaute Anlage in Horgen
- V4 Reinigung des gesamten Abwassers des Einzugsgebietes in der ARA Werdhölzli (Stadt Zürich).
Schon früh im Prozess zeichnete sich für die Arbeitsgruppe ab, dass die Variante V1 Alleingang für beide Standorte eine schlechte Lösung ist. Um nicht voreilig Schlüsse zu ziehen, beurteilte die Arbeitsgruppe – erweitert durch Vertreter der Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit – beim Vergleich der Varianten V1 bis V4 nach Nachhaltigkeitsaspekten trotzdem auch diese Variante.
Für die Variante V1 Alleingang spricht, dass sie politisch einfach umsetzbar ist, einfache Bauphasen hat und die bewährten Organisationsformen beibehalten werden können. Dagegen spricht hingegen, dass das Umfeld – insbesondere die Nachbarschaft – an zwei Orten belastet bleibt, die Naherholung weiterhin beeinträchtigt ist, keine Entlastung in der Betriebsführung erfolgt und die Attraktivität keiner der beiden Standortgemeinden verbessert wird. Auch gegen diese Lösung spricht, dass der Betrieb von zwei Anlagen teurer wäre als der Betrieb einer grösseren gemeinsamen Anlage.
Bei der Variante V4 Werdhölzli würden an beiden Standorten Verbesserungen für die Nachbarschaft, die Landschaft und das Ortsbild erreicht. Die Reinigungsleistung und die Betriebssicherheit könnte die wesentlich grössere Anlage im Werdhölzli noch besser gewährleisten. Ein Anschluss an diese ARA wäre nicht vor 2035 möglich. Trotzdem müssten die vier Gemeinden ab heute Investitionen in die Verbindungsleitung erbringen. Das gesamte Projekt wäre sehr anspruchsvoll und die Einflussnahme beim späteren Betrieb nicht vorhanden. Auch können die Gesamtkosten für den Anschluss heute nicht mit ausreichender Sicherheit definiert und vertraglich festgelegt werden.
Bei den beiden Varianten V2 Gemeinsame ausgebaute Anlage in Thalwil und V3 Gemeinsame ausgebaute Anlage in Horgen sind viele Argumente für den einen oder den anderen Standort gleichwertig. An beiden Standorten kann eine effiziente, neue Anlage realisiert und betrieben werden. Die Verwaltung der beiden Anlagen könnte allenfalls zusammengelegt werden. Ein wichtiger Unterschied ist, dass die Anlage in Horgen direkt am See liegt, während in Thalwil die Seestrasse den See von der Anlage trennt. Würde die Anlage in Horgen aufgegeben, könnte das attraktivere Grundstück für andere öffentliche Aufgaben genutzt werden. Unter Berücksichtigung all dieser Argumente fiel der langfristige Entscheid schlussendlich auf die Variante V2 – auf den gemeinsamen Standort Thalwil.
Um diesen Zusammenschluss realisieren zu können, muss in der Seestrasse eine Verbindungsleitung zwischen den beiden ARAs realisiert werden. Dieser Bau wird mit der bevorstehenden Sanierung der Seestrasse durch den Kanton koordiniert. Bis Anfang 2017 reicht die ARA Thalwil dem kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft einen Planungsbericht ein, mit dem die Realisierung der gemeinsamen Anlage zur Einhaltung der neuen Einleitbedingungen für das gereinigte Abwasser aufgezeigt wird. Darauf aufbauend wird bis Frühling 2018 das Vorprojekt für die gemeinsame Anlage entwickelt. Für die Fortsetzung der Arbeiten wird Horgen 2018 an einer Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit sprechen müssen. Die beteiligten Gemeinden erarbeiten parallel zu diesen Projektierungsarbeiten die zukünftige Organisationsstruktur für die gemeinsame ARA mit den zugehörigen Statuten vor und bringen diese voraussichtlich 2020 gleichzeitig mit dem Kredit für das Bauprojekt zur Abstimmung.
Gemeinderat Horgen, Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil