Ein im Auftrag des Verbands der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich erstelltes Rechtsgutachten kam zum überzeugenden Schluss, dass die Gemeinden gegenüber dem Kanton Rückerstattungsansprüche geltend machen können.
Die Gemeinde Thalwil hat nun, wie viele andere Zürcher Gemeinden auch, gemäss neuster Rechtsprechung beim Regierungsrat des Kantons Zürich die Rückerstattung der bezahlten Versorgertaxen der letzten zehn Jahre angemeldet. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Millionenhöhe.
Ob die Zürcher Gemeinden die jeweils eingeforderten Beträge vollumfänglich rückerstattet erhalten, ist derzeit noch unklar und bildet Gegenstand der aktuellen Verhandlungen des Kantons mit dem Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich (GPV).
Gemeinderat