Mit der Revision des Gemeindegesetzes wird nun das Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) eingeführt. Erstmals wird dieses für das Budget 2019 angewendet. Die offensichtlichste Änderung der neuen Vorschriften unter HRM2 betrifft die Abschreibungen. Diese erfolgen neu linear über die festgelegten Nutzungsdauern. Durch diese Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Vermögen, Verpflichtungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen auf die Umstellung auf HRM2 hin neu zu bewerten.
Dabei besteht für Gemeinden eine Wahlmöglichkeit:
- Neubewertung des Verwaltungsvermögens mit Wertveränderung (Aufwertung)
- Neubewertung des Verwaltungsvermögens ohne Wertveränderung.
Die Jahresrechnung soll möglichst ab Beginn der Umstellung auf HRM2 die Realität abbilden. Das kann nach Meinung des Gemeinderates nur durch die Neubewertung mit Wertveränderung des Verwaltungsvermögens erreicht werden.
Die Gemeindeversammlung als Budgetorgan hat zu entscheiden, welche der beiden Möglichkeiten umzusetzen ist.
Der Antrag des Gemeinderates an den Souverän lautet deshalb wie folgt: Das Verwaltungsvermögen wird gemäss § 179.1 lit. c des neuen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2019 neu bewertet und der erhöhte Bilanzwert des Verwaltungsvermögens in die neue Buchhaltung nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) überführt. Die Neubewertung ist ab 1986 vorzunehmen.
Der private Gestaltungsplan Bachtelstrasse wird am 29. April in "Thalwil informiert" vorgestellt.
Gemeinderat