Gemäss gültiger Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde ist das Areal im westlichen Bereich der Wohn- und Gewerbezone WG3 und im östlichen Bereich der Kernzone A zugewiesen. Die vorgesehene Überbauung hält die Ausnützungsmöglichkeiten der BZO ein. Um allerdings eine einheitliche Überbauung realisieren zu können, soll von der Bauweise der Kernzone A abgewichen werden. Die hierfür notwendigen planungsrechtlichen und qualitätssichernden Rahmenbedingungen werden mittels Gestaltungsplan geschaffen.
Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans erfolgte vom 23. September bis zum 22. November 2016. Parallel dazu wurde er der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht, und die regionale Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) sowie die Nachbargemeinden wurden angehört.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass mit dem Gestaltungsplan Bachtelstrasse ein ausgewogenes Planungsinstrument vorliegt, das die verschiedenen ortsbaulichen Interessen und (raum)planerischen Vorgaben berücksichtigt und zweckmässig umsetzt.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem privaten Gestaltungsplan Bachtelstrasse zuzustimmen und diesen als allgemeinverbindlich zu erklären.
Gemeinderat