Um mit dem Gestaltungsplan die Grundlage für ein qualitativ hochstehendes Überbauungskonzept mit gemeinschaftsfördernder Struktur zu schaffen, in welchem preisgünstiger Wohnraum realisiert werden kann, wurde im Gestaltungsplanverfahren das gesamte Areal bearbeitet.
Diesen privaten Gestaltungsplan Breiteli hatte die Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2015 festgesetzt. Die Baudirektion hatte diese Festsetzung mit Verfügung vom 17. Februar 2016 genehmigt. Gegen diese Entscheide waren jedoch beim Baurekursgericht Rekurse erhoben worden. Dieses hatte im März 2017 entschieden und die Rekurse abgewiesen.
Nachdem in der gesetzten Frist beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich keine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingegangen war, wurde der Gemeinde Thalwil nun die Rechtskraftbescheinigung zugestellt.
Damit können die Planungsarbeiten wieder aufgenommen werden.
Gemeinderat