Diese Anpassung – sie führt zu einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte – kommt der wachsenden Zahl von Einheitsgemeinden entgegen, in denen der Schulpräsident gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates ist. Dies führte überall dort zu personellen Überschneidungen, wo ein neuer Schulpräsident sein Amt antrat.
Basierend auf diesem Entscheid legte der Gemeinderat für die Erneuerungswahlen 2018 die folgenden Wahltermine fest.
- 15. April 2018: 1. Wahlgang für sämtliche an der Urne vorzunehmenden Wahlen
- 10. Juni 2018. Allfälliger 2. Wahlgang.
Die Parteien und die Öffentlichkeit werden gegen Ende August über die weiteren Details der Wahlen informiert.
Gemeinderat