Der Gemeinderat hat beschlossen, die amtlichen Publikationen ab 2018 primär elektronisch auf der Website www.thalwil.ch zu veröffentlichen. Das neue Gemeindegesetz (nGG) und die dazugehörige Gemeindeverordnung (VGG), die am 1. Januar 2018 in Kraft treten, schaffen diese zeitgemässe Möglichkeit für Gemeinden. Die Vorteile sind, dass Kosten für Zeitungsinserate eingespart und der Verwaltungsaufwand vermindert werden können. Für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner sind die Publikationen auf der Website der Gemeinde einfacher zugänglich als in Zeitungsinseraten, da nur etwa 20 % der Bevölkerung den Thalwiler Anzeiger beziehungsweise die Zürichsee-Zeitung abonniert haben. Die Transparenz der Beschlüsse kann somit wesentlich erhöht werden.
Die amtlichen Publikationen werden einmal wöchentlich jeweils am Freitag erscheinen anlog der kantonalen Amtsblattpublikation, welche ab 1. Januar 2018 ebenfalls nur noch elektronisch veröffentlicht wird. Um Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Internetzugang nicht zu benachteiligen, werden die amtlichen Publikationen an den Schaltern der Einwohnerkontrolle und im Bauamt im DLZ Planung Bau und Vermessung sowie in den drei Schaukästen der Gemeinde ausgehängt.
Gemeinderat