Auf Seite 3, Punkt 2 (Voranschlag), wird ein Ertragsüberschuss statt ein Aufwandüberschuss von 695‘700 Franken ausgewiesen. Dementsprechend ist nicht eine Eigenkapitaleinlage, sondern eine Eigenkapitalentnahme nötig.
Die Abonnentinnen und Abonnenten haben in den letzten Tagen das fehlerhafte Weisungsheft per Post erhalten. Die korrigierte Version der Weisung ist bereits unter www.thalwil.ch/gemeindeversammlungen aufgeschaltet.
Gemeindeschreiber