Mit der Revision der Kernzonenpläne wird ein Abgleich mit dem 2013 revidierten Inventar schützenswerter Bauten von kommunaler Bedeutung (kommunales Inventar) angestrebt. Neben diesem Abgleich wird das Instrument des Kernzonenplans auf teils geänderte übergeordnete Vorgaben wie beispielsweise das kantonale Inventar schutzwürdiger Ortsbilder überkommunaler Bedeutung (KOBI) oder den regionalen Richtplan abgestimmt.
Bis am 31. Juli 2018 können sich alle interessierten Personen zur Vorlage äussern. Einzusehen sind die Akten beim DLZ Planung, Bau und Vermessung an der Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf thalwil.ch > Bauen in Thalwil. Die rechtsgültige Publikation erfolgte am 1. Juni 2018 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen und im Amtsblatt des Kantons Zürich.
Gemeinderat