Zum Schutz der Bevölkerung und der Natur bleibt daher gestützt auf § 18 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) für das Gemeindegebiet Thalwil das allgemeine Verbot offener Feuer weiterhin aufrecht.
Das Grillieren auf Privatgrund mit Holzkohlegrills ist unter Aufsicht und Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet.
Weiterhin gilt auch das kantonale Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern einzuhalten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.
Voraussetzung für den Widerruf des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Gemeinderat Thalwil