Die Umsetzungsarbeiten erfolgen etappenweise in den Jahren 2019/2020.
Die neuen Zeitbeschränkungen und Tarife gelten, wenn die Infrastruktur, die rechtskräftige Signalisation und Markierung, neue oder angepasste Parkuhren und die entsprechenden IT-Mittel, bereitstehen.
Die PaVO sieht unter anderem die Ausgabe von Parkkarten für das Dauerparkieren in der Blauen Zone vor. Die Abgabe der Karten ist abhängig von den Umsetzungsschritten.
In der neuen PaVO ist auch die Bewilligungs- und Gebührenpflicht für das nächtliche Dauerparkieren geregelt. Die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren (Laternen-Garagenverordnung) vom 9. Dezember 1992 wurde aufgehoben.
Neu werden die Nachtpark-Gebühren jeweils für drei Monate im Voraus erhoben. Fahrzeughalterinnen und -halter mit einer Jahresbewilligung wurden Mitte Januar mit einem Schreiben über die Neuerungen in Kenntnis gesetzt.
Über die konkreten Umsetzungsschritte wird ab Mitte Januar laufend auf thalwil.ch und hier im «Thalwil informiert» berichtet.
DLZ Sicherheit