Die öffentliche Auflage beginnt am 22. Februar 2019 und dauert bis am 24. April 2019. Alle interessierten Personen können sich zur Vorlage äussern und Einwendungen vorbringen. Einzusehen sind die Akten beim DLZ Planung, Bau und Vermessung an der Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde Thalwil (Rubrik: Ausschreibungen / Planauflagen). Die rechtsgültige Publikation erfolgte am 22. Februar 2019 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen und im Amtsblatt des Kantons Zürich.
Zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2018 fand vom 1. Juni bis 31. Juli 2018 bereits eine öffentliche Auflage statt. Eine zweite Auflage des Teils Kernzonen wurde notwendig, weil massgebliche Anpassungen des Bereichs Kernzonen gegenüber der ersten Vorlage vorgenommen wurden. Die Anpassungen sind in erster Linie auf die Forderungen des Kantons zurückzuführen, die Kernzonenpläne enger mit dem kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung abzustimmen. Diese zweite Auflage betrifft deshalb nur den Teilbereich der Kernzonen. Für die bessere Verständlichkeit werden in der zweiten Auflage nicht nur die Änderungen gegenüber der ersten Auflage sondern alle Kernzonenpläne inklusive aller Vorschriften nochmals aufgelegt.
Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen behalten ihre Gültigkeit. Wie und ob die Einwendungen berücksichtigt wurden, wird schliesslich in der Weisung des entsprechenden Antrags an die Gemeindeversammlung, welche die Teilrevision der Bau- und Zonenordung festsetzen muss, dargelegt.
Planungs- und Baukommission