Die Gemeinde Thalwil zieht im Rahmen der Bewilligungserteilung für Kinderkrippen und -horte für die Durchführung der Aufsichtsbesuche und Abklärungen für die Erteilung der Bewilligung von Kindertagesstätten ein privates Unternehmen bei.
Die Kosten des beauftragten Unternehmens wurden bislang den Kinderkrippen vollumfänglich weiterverrechnet; dies gestützt auf den entsprechenden Beschluss der Sozialkommission sowie den Rahmenvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen. Da es sich bei der Weiterverrechnung dieser Kosten um die Erhebung von Gebühren handelt, müssen sie den massgebenden gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Per 1. August 2019 werden die Gebühren für die Durchführung, der Aufsichtsbesuche und Abklärungen für die Erteilung der Bewilligung von Kindertagesstätten deshalb im kommunalen Gebührentarif geregelt (Art. 71a).
Der aktuelle Gebührentarif ist unter thalwil.ch/gebuehren publiziert.
Gemeinderat