Der Druck auf die Siedlungsqualität, die Umgebungsgestaltung und die Freiräume nimmt stetig zu. Der haushälterische Umgang mit dem Boden und die Vorgaben aus der Richtplanung, des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Bau- und Zonenordnung (BZO) fordern deshalb auch eine gute Gesamtwirkung von neuen Bauten oder Umbauten und deren Umfeld. Die Gerichtspraxis bestätigt die Notwendigkeit einer qualitativen Auseinandersetzung und Beurteilung zur befriedigenden Einordnung und Gestaltung der Bauvorhaben, je nach Zonierung oder Gestaltungsplanvorgaben sogar eine gute resp. besonders gute. Eine Maximierung der Ausnutzungspotenziale ist deshalb nur unter der Diskussion qualitativer Kriterien und der optimalen Umsetzung denkbar.
Die Anforderungen an die Gestaltung von Bauten, Anlagen und Umschwung sind in § 238 PBG und in der BZO geregelt. Die Vorschriften lassen den Baubehörden einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung gestalterischer Aspekte. Die Planungs- und Baukommission (PBK) stützt ihre Beurteilung auf objektive und nachvollziehbare Kriterien ab. Dazu hat sie ein Merkblatt erarbeitet. In diesem werden die Grundlagen und Beurteilungskriterien hinsichtlich der qualitativen Aspekte von Einordnung und Gestaltung, von Dächern und Attikageschossen, von Umgebungsgestaltungen usw. strukturiert und transparent zugänglich gemacht.
Die Beurteilung erfolgt bezogen auf die heutige Situation (z.B. ortsbaulicher Kontext, gewachsenes Terrain) und auf die geplanten Veränderungen gemäss den eingereichten Unterlagen zu einem Abbruch, Neubau, Ersatzbau oder zu Umgebungsveränderungen (Projektpläne, Farb- und Materialkonzept, Beschriebe usw.). Ein sorgfältiger Umgang mit qualitativen Aspekten bietet vielfältige Vorteile in den Bereichen Architektur, Siedlungs- und Umfeldqualität, Wasserwirtschaft, Biodiversität, Klima und Identifikation.
Das Merkblatt steht unter thalwil.ch/baubewilligung zum Download bereit.
Planungs- und Baukommission