In einem ersten Schritt wird der Gemeinderat die Einzelinitiative auf ihre Gültigkeit prüfen. Dies wird innerhalb der nächsten drei Monaten erfolgen. Ist die Initiative formell und materiell gültig, wird sie dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt. Da die Klima-Initiative eine Anpassung der Gemeindeordnung verlangt, wäre eine Urnenabstimmung die Folge.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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