Die Planungs- und Baukommission nimmt zum Protestschreiben wie folgt Stellung: Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geben dem Bund eine umfassende Rechtsetzungskompetenz. Mit der NISV hat der Bundesrat die Emissions- und Immissionsgrenzwerte festgelegt und hat damit diese Kompetenz abschliessend wahrgenommen. Es ist Aufgabe des Bundes, durch den Erlass der entsprechenden Vorschriften die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Der Erlass zusätzlicher solcher Vorschriften durch die Gemeinde oder den Kanton ist daher nicht zulässig. Die Planungs- und Baukommission muss sich bei der Baubewilligung oder Bewilligungsverweigerung von Mobilfunkantennen auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundes stützen. Ausschliesslich kantonale bau- und planungsrechtliche Bestimmungen dürfen ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Planungs- und Baukommission lässt in Baubewilligungsverfahren betreffend Mobilfunkanlagen die Einhaltung der Vorgaben der NISV durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) überprüfen. Nur wenn das AWEL die Einhaltung der NISV bestätigt und die Planungs- und Baukommission zum Schluss kommt, dass auch die kantonalen baurechtlichen Vorgaben eingehalten sind, wird eine Baubewilligung erteilt. Dabei überprüft das AWEL auch, ob die neuen Anlagen im massgeblichen Betriebszustand an Orten mit empfindlicher Nutzung (wie bspw. bei Kinderspielplätzen oder bei Räumen in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten) die vorgegebenen Grenzwerte einhalten. Auf diese Weise wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die geplanten Anlagen im Zentrum von Thalwil mit dichter Besiedlung errichtet werden sollen.
Die Bewilligungspraxis der Gemeinde Thalwil richtet sich nach den aktuellen Rechtsgrundlagen, die in Bezug auf Mobilfunkantennen der Gemeinde jedoch nur einen kleinen rechtlichen Spielraum betreffend Einordnung und Gestaltung lassen. Alle anderen kommunalen Äusserungen halten in einem Gerichtsverfahren nicht stand. Die Gemeinde Thalwil wurde dazu bereits bei früheren Bewilligungsverweigerungen gerichtlich korrigiert.
Planungs- und Baukommission