Die Klima-Intitative fordert eine Ergänzung von Art. 18 der Gemeindeordnung. Mit einem Zusatz sollen eine Zielnorm über die Klimaneutralität der Gemeinde bis 2050 und die Pflicht zur Erstellung eines Massnahmen und Finanzplans durch den Gemeindevorstand in die Gemeindeordnung eingefügt werden.
Mit Beschluss vom 5. November 2019 hat der Gemeinderat die eingereichte Initiative für gültig erklärt. In formeller Hinsicht war beurteilen, ob alle Unterschriften gültig sind, d.h. von Thalwiler Stimmberechtigten stammen, ob die Einzelinitiative einen in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallenden Gegenstand betrifft, ob sie formell vollständig und nicht irreführend oder verletzend ist und ob sie die Einheit der Form wahrt. In materieller Hinsicht hat der Gemeinderat geprüft, ob die Einzelinitiative die Einheit der Materie wahrt, ob sie nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst und ob sie nicht offensichtlich undurchführbar ist.
Inhaltlich hat der Gemeinderat die Initiative noch nicht beraten. Dafür werden verwaltungsintern zunächst Abklärungen getroffen und Informationen zusammengetragen. Die Initiative wird der Stimmbevölkerung innert sechs Monaten nach Erklärung der Gültigkeit an einer Urnenabstimmung vorgelegt.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Thalwiler Klima-Initiative 20191022 | Download | 0 | Thalwiler Klima-Initiative 20191022 |