Drei Geschäfte stehen auf der Traktandenliste: Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Bauabrechnung Erweiterungsbau mit Hort/Mittagstisch Schulanlage Sonnenberg und wie immer im Dezember: Budget und Steuerfuss 2020.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung 2018
Die aktuelle Bau- und Zonenordnung (BZO) inklusive Kernzonenpläne und Aussichtsschutzplan stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1984. Zwischenzeitlich wurde sie bei Bedarf in Teilbereichen nachgeführt und den geänderten Bedingungen und Anforderungen angepasst. Die vorliegende Teilrevision betrifft die Teilbereiche Aussichtsschutz und Kernzonen. Konkret beinhaltet sie die Abstimmung der Kernzonenbestimmungen auf die kommunalen- und überkommunalen Schutzinventare sowie die Überprüfung und Korrektur der in der Bewilligungspraxis schwer zu handhabenden Aussichtsschutzbestimmungen. Die Anpassungen wurden als dringlich eingestuft und werden deshalb mit dieser Teilrevision der Gesamtrevision der BZO, welche in den nächsten Jahren aufgrund des revidierten Planungs- und Baugesetzes an die Hand genommen werden muss, vorgezogen.
Bei den Kernzonenplänen wurden die Kategorien der «schützenswerten Strukturen» erweitert und methodisch dem übergeordneten kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung angepasst. Bei der Überarbeitung der Kernzonenbestimmungen wurden insbesondere die Vorgaben zur Umgebungsgestaltung konkretisiert.
Beim Aussichtsschutz verfolgt die Teilrevision einen Systemwechsel von der geometrischen hin zu einer qualitativen Beurteilung. Neu werden anstelle von horizontalen Sichtwinkeln die Objekte festgelegt, auf welche die Sicht von dem jeweiligen Aussichtspunkt geschützt werden soll.
Bei den Revisionsinhalten handelt es sich um grundeigentümerverbindliche Änderungen der Nutzungsplanung, welche von der Gemeindeversammlung
festgesetzt und der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt werden müssen.
Der Gemeinderat und die Planungs- und Baukommission sind der Auffassung, dass die vorliegende Teilrevision der BZO die ortsplanerischen Ziele erfüllt, die übergeordneten Vorgaben einhält und eine sachgerechte Anwendung des Aussichtsschutzes und des Ortsbildschutzes gewährleistet.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2018 zuzustimmen.
Bauabrechnung Erweiterungsbau mit Hort/Mittagstisch Schulanlage Sonnenberg
Aufgrund stetig steigenden Schülerzahlen wurde auf dem Areal der Schulanlage Sonnenberg 2017 ein Erweiterungsbau mit Hort/Mittagstisch gebaut. Der entsprechende Kredit wurde am 28. Februar 2016 von der Stimmbevölkerung bewilligt. Nun liegt die Bauabrechnung vor, die eine deutliche Kreditunterschreitung von 8,47 Prozent ausweist. Für den Erweiterungsbau wurde ein Planungskredit von 295'000 Franken und ein Baukredit von 7'940'000 Franken benötigt. Die Bauabrechnung liegt bei 7'537'882.40 Franken. Die Kreditunterschreitung von knapp 700'000 Franken ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: gute Planung und Vorbereitung, effiziente Zusammenarbeit und Bauabwicklung aller Beteiligten sowie kostengünstige Vergaben und Einsparungen bei der Beschaffung der Möblierung.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Bauabrechnung für den Erweiterungsbau mit Hort/Mittagstisch auf der Schulanlage Sonnenberg zu genehmigen.
Budget und Steuerfuss 2020
Das Budget 2020 ist das zweite, welches nach HRM2 erstellt wurde. Aufgrund der neuen Grundlage kann es noch nicht mit dem Jahresabschluss 2018 verglichen werden. Bei einem Steuerfuss von 85 Prozent (wie bisher) zeigt das Budget 2020 in der Erfolgsrechnung einen Aufwand von 140,7 Mio. Franken und
einen Ertrag von 139,3 Mio. Franken auf. Somit ergibt sich ein Aufwandüberschuss von 1,4 Mio. Franken.
Die Steuererträge steigen nochmals stark an, wie die Zahlen des laufenden Jahres zeigen. Im Budget 2020 entspricht ein Steuerprozent rund 753'000 Franken. Im Aufwand steigt die Ressourcenabschöpfung aufgrund der Steuerkraft um 3,7 Mio. Franken auf 13,6 Mio. Franken. Die Investitionen im Verwaltungsvermögen betragen insgesamt 15,3 Mio. Franken, wovon 5,8 Mio. bei den Betrieben anfallen. Der Selbstfinanzierungsgrad wird nur 50 Prozent erreichen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget 2020 der Politischen Gemeinde Thalwil zu genehmigen und den Steuerfuss auf 85 % (Vorjahr 85 %) des einfachen Gemeindesteuerertrags festzusetzen.
Einzelheiten und Erläuterungen zum Budget finden Sie in der Weisung oder unter thalwil.ch/budget.
Die Weisungshefte mit detaillierten Informationen zu allen Geschäften stehen unter thalwil.ch/gemeindeversammlungen zum Download bereit und wurden den Abonnentinnen und Abonnenten bis Mitte November per Post verschickt. Wer regelmässig per Post mit dem Weisungsheft beliefert werden möchte, kann das Weisungsheft für zukünftige Gemeindeversammlungen abonnieren (einwohnerkontrolle@thalwil.ch oder 044 723 22 11).
Der Gemeinderat freut sich über aktive Beteiligung der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung.
Gemeinderat