An einer Mitwirkungsveranstaltung im Oktober haben über 140 Interessierte ihre Meinung zur Revision der Gemeindeordnung zum Ausdruck gebracht. Damit startete der umfassende Revisionsprozess, mit dem grundlegende Fragen der Gemeinde- und Behördenorganisation behandelt werden. Eine sehr zentrale Frage ist dabei, ob Thalwil Versammlungsgemeinde bleiben oder zur Parlamentsgemeinde werden soll. Mit einem allfälligen Systemwechsel hängen viele weitere Anpassungen der Gemeindeordnung zusammen, wie zum Beispiel die Anzahl Kommissionen und Gemeinderatsmitglieder, die Behördenentschädigungen oder Finanzkompetenzen der Organe.
Die Mitwirkungsveranstaltung hat keine klare Tendenz erkennen lassen, ob die Bevölkerung einen Systemwechsel wünscht und die Einführung eines Parlaments befürworten würde. Dennoch wurden viele Argumente für ein Parlament diskutiert und festgehalten.
Der Gemeinderat hat aufgrund der unterschiedlichen Abhängigkeiten und der Ambivalenz in Bezug auf ein Parlament beschlossen, der Stimmbevölkerung zuerst die Grundsatzfrage «Gemeindeversammlung oder Parlament» an der Urne vorzulegen. Der nächstmögliche Termin dafür ist am 17. Mai 2020.
Die Vorlage wird noch keine umfassenden, detailliert ausgearbeiteten Varianten aufzeigen, sondern die zwei Modelle gegenüberstellen und vergleichen. Der Gemeinderat möchte der Bevölkerung in dieser grundlegenden Frage möglichst grosse Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten einräumen.
Nach der Grundsatzentscheidung an der Urne erarbeitet der Gemeinderat einen Entwurf der total revidierten Gemeindeordnung, welche nach einer öffentlichen Vernehmlassung erneut der Stimmbevölkerung an der Urne vorgelegt wird. Das Ziel ist weiterhin die Inkraftsetzung der neuen Gemeindeordnung bis Ende 2021. Damit können die Kommunalwahlen im Jahr 2022 auf der Grundlage der neuen Gemeindeordnung stattfinden.
Gemeinderat