Die Richtlinien dienen der Orientierung für Gesuchstellende sowie als Leitfaden für die Gesuchsbeurteilung. Gegenüber den bisherigen Richtlinien wird im Wesentlichen das Kriterium «Ortsbezug» präziser umschrieben, die Kriterien der Gesuchsbeurteilung neu formuliert sowie die Zuständigkeit für Gesuche im Bereich Infrastruktur und Ausrüstung neu geregelt. Eine grundlegende Änderung der bestehenden Förderpraxis wird durch die Neufassung der Richtlinien nicht angestrebt. Die neuen Richtlinien sind unter thalwil.ch/kulturfoerderung > Unterstützungsgesuche publiziert.
An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2019 wurde mit vier Anträgen aus der Versammlung das Kulturbudget, genauer das Budget für Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck in den Kontogruppen Traditionspflege, Bibliothek und Ludothek, Kulturförderung und Musikförderung (1570-1573), um insgesamt 75'000 Franken erhöht. Es besteht kein Zusammenhang mit der Anpassung der Kulturförder-Richtlinien.
Gemeinderat