Gemäss Verfügung der kantonalen Finanzdirektion vom 2. April 2020 wird Thalwil 176'916 Franken von der ZKB-Jubiläumsdividende, welche der Kanton Zürich zur Unterstützung von selbständig Erwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ausschüttet, erhalten.
Bereits am 26. März 2020 hat der Gemeinderat den entsprechenden Rahmenkredit für die Unterstützung der lokalen Selbständigen im Umfang von 200'000 Franken bewilligt. Die Frist für die Eingabe der Gesuche um Soforthilfe wurde auf den 5. April 2020 gesetzt. Es sind insgesamt 14 Gesuche in einem Wert von rund 193'000 Franken eingegangen. Der Finanzausschuss hat an seiner Sitzung vom 7. April 2020 die Gesuche geprüft und Soforthilfen im Rahmen von rund 100'000 Franken gesprochen. Einzelne Gesuche wurden abgelehnt, bei den meisten fehlten jedoch nur relevante Unterlagen, welche nachgereicht werden können.
Mit der kommunalen Corona-Soforthilfe werden sowohl Beiträge (a-fonds-perdu) als auch Darlehen gesprochen. Welche Massnahme sinnvoll und zweckmässig ist, wird im Einzelfall beurteilt. Darlehen werden beispielsweise gesprochen, wenn Unterstützung von übergeordneten Stellen zu erwarten ist, welche aber noch nicht in der nötigen Zeitspanne zur Verfügung steht.
Weil auch nach Fristablauf am 5. April 2020 noch Anträge eingegangen sind und der zur Verfügung stehende Betrag bereits zur Hälfte ausgeschöpft wurde, hat der Gemeinderat am 8. April beschlossen, weitere 200'000 Franken für die Soforthilfe für selbständig Erwerbende und Kleinstunternehmen einzusetzen. Die Frist für diese zweite Tranche läuft bis am 10. Mai 2020. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter thalwil.ch/corona verfügbar.
Der Gemeinderat setzt alles daran, mit dieser Soforthilfe Thalwiler und Gattiker Selbständige und Kleinstunternehmen unbürokratisch und schnell zu unterstützen und sie in finanziellen Notlagen zu entlasten. Als zusätzliche Massnahme gilt für die Gemeindeverwaltung die Weisung, eingehende Rechnungen so rasch wie möglich zu beglichen und die Zahlungsfristen nicht auszuschöpfen. Auch das ist ein Beitrag zur Versorgung der wirtschaftlichen Akteure mit Liquidität.
Gemeinderat