Die GO ist die Verfassung der Gemeinde und regelt die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen der Behörden, Verwaltung und Bevölkerung. Die Überarbeitung ist nötig, um die «kommunale Verfassung» mit dem neuen kantonalen Gemeindegesetz in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus nutzt der Gemeinderat die Gelegenheit, in der GO Anpassungen vorzuschlagen, die eine zukunftsorientierte, bevölkerungsnahe und miliztaugliche Organisation stärken. Die Behördentätigkeit in der Gemeinde Thalwil soll attraktiv sein und die Kommissionsstruktur eine breite Mitwirkung der Bevölkerung ermöglichen.
An der Urnenabstimmung vom vergangenen Sonntag haben sich die Stimmberechtigten mit rund 73 Prozent deutlich für Gemeindeversammlung statt für ein Parlament ausgesprochen. Der Gemeinderat legt nun einen entsprechenden Revisionsentwurf der GO sowie der Behördenentschädigungs-Verordnung (BeVO) vor und eröffnet am 2. Juli 2020 die Vernehmlassung, die bis am 30. September 2020 dauert.
Viele Neuerungen in der GO sind vom Gemeindegesetz vorgegeben und müssen übernommen werden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass die GO nur noch die Grundzüge der Gemeindeorganisation regelt. Es kommt dadurch zu einer Vereinfachung der GO.
Kernpunkte der Totalrevision
Der Gemeinderat schlägt mit der Totalrevision eine moderate Erhöhung der Finanzkompetenzen von Kommissionen und Gemeinderat vor. Ausserdem hat er die Kommissionstruktur überarbeitet, um sie den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Grundsätzlich sollen die aktuell bestehenden Kommissionen beibehalten werden, es wird aber zum Teil Anpassungen bei den Zuständigkeiten von Aufgaben geben.
Der Gemeinderat schlägt in diesem Zusammenhang vor, eine Umweltkommission zu benennen, welche die Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit (StGN) und die Projektkommission Energie (PK Energie) vereint. Die fachlichen und personellen Ressourcen sollen in der Umweltkommission gebündelt werden, um eine wirksame und nachhaltige lokale Energie- und Umweltpolitik zu verfolgen.
Eine zweite grössere Anpassung der Kommissionsstruktur sieht der Revisionsentwurf bei der heutigen Planungs- und Baukommission sowie bei der Infrastrukturkommission vor, welche heute eng verzahnt arbeiten. Die Zuständigkeiten werden neu klarer geregelt und in die Bereiche Hochbau und Tiefbau unterteilt.
Gleichzeitig mit der Revision der GO hat sich der Gemeinderat auch mit der Revision der Behördenentschädigungs-Verordnung (BeVO) beschäftigt. Diese Verordnung hängt eng mit der GO zusammen, weshalb sie im gleichen Schritt totalrevidiert wird. Mit dem Ziel, die Behördentätigkeit attraktiv und miliztauglich zu gestalten, schlägt der Gemeinderat eine moderate Erhöhung der Grundentschädigung des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission und des Wahlbüros vor. Bei der Schulpflege soll die Grundentschädigung reduziert werden, weil sie in den letzten Jahren von operativen Aufgaben entlastet wurde.
Öffentliche Vernehmlassung
Alle Unterlagen zur Totalrevision der GO und der BeVO sind unter thalwil.ch/gorevision aufgeschaltet und liegen in der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus auf.
Info-Veranstaltung am 8. Juli
Der Gemeinderat wird die wesentlichen Punkte und Überlegungen zum Revisionsentwurf am Mittwoch, 8. Juli 2020, 19 Uhr, im Gemeindehaussaal präsentieren. Der Anlass ist öffentlich. Im Rahmen des Schutzkonzeptes sind aber nur eine beschränkte Anzahl Teilnehmende zulässig. Eine Anmeldung per Telefon (044 723 22 16) oder Mail (vernehmlassung@thalwil.ch) ist deshalb zwingend nötig.
Alle Informationen und Unterlagen: thalwil.ch/gorevision
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