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Förderbeiträge



Die Stimmberechtigten haben im Juni 2010 einen Rahmenkredit von 1.6 Mio. Franken, verteilt auf vier Jahre, zur Förderung von nachhaltigen Projekten bewilligt. Im dazugehörigen Förderreglement ist festgehalten, welche Projekte unterstützungsberechtigt sind.
Nachhaltige Projekte fördern

Die Reduktion der CO2-Emissionen ist nicht nur Aufgabe der Gemeinde, sondern auch der privaten Liegenschaftenbesitzer. Im Sinne mehrerer Vorstösse aus der Bevölkerung will Thalwil Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz fördern. Dazu steht ein Rahmenkredit von 1,6 Mio. Franken – verteilt auf vier Jahre - zur Verfügung.

Die kommunalen Fördermassnahmen setzen in erster Linie dort an, wo bereits Bund und Kanton Schwerpunkte sehen. Im Grundsatz sollen die Beiträge, welche Bund und/oder Kanton entrichten, um 50 Prozent erhöht werden. Um den Beitrag der Gemeinde zu bemessen, sollen die Kriterien von Bund und/oder Kanton gelten. Damit kann die Gemeinde den administrativen Aufwand für die Verwaltung deutlich eingrenzen.

Die Unterstützungsleistungen umfassen:
  • Beratung und Information
  • Erhöhung der eidgenössischen und kantonalen Beiträge (nach Vorgaben)
  • Pilotanlagen/innovative Projekte (fallweise Prüfung; Entscheid auf Antrag der zuständigen Kommissionen durch den Gemeinderat).

Durch den Rahmenkredit soll die erforderliche Flexibilität gewährleistet werden, um noch nicht genutzte Mittel einmalig einem grösseren Projekt zukommen zu lassen. Die Möglichkeit, innovative Grossprojekte bzw. Pilotanlagen zu fördern, soll im Reglement definiert werden. Kleinere Vorhaben sollen direkt durch die Projektkommission Energieplanung bewilligt werden, für grosse Projekte ist durch die Kommission Antrag an den Gemeinderat zu stellen.
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