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Gesuche

Was ist einzureichen?



Gesuche um finanzielle Unterstützung sind schriftlich einzureichen. Gesuche um einmalige Beiträge sind möglichst früh (bei Projektstart), spätestens aber drei Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen, damit rechtzeitig darüber entschieden werden kann. Nachvollziehbarkeit und klar erkennbare Zielsetzungen werden erwartet. Ortsbezug ist zwingende Voraussetzung für die Unterstützung eines Projektes; die Förderung von nicht ortsansässigen Kulturschaffenden ist aber damit nicht ausgeschlossen.

Mehr Informationen zum Gesuchswesen sind aus den „Ausschlusskriterien“ und den „Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen an Kulturprojekte“ zu entnehmen.

Nachvollziehbarkeit und klar erkennbare Zielsetzungen werden erwartet. Bestandteile jedes Gesuchs sind:
a) Kurzer Projektbeschrieb
b) Projektverfasser/-in
c) Projektverantwortliche/-r
d) Zeitrahmen
e) Budget (zu erwartende Ausgaben und Einnahmen, wenn möglich mit Kommentar)
f) Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenleistung und allfälliger privater und/oder öffentlicher Mitunterstützer/-innen
g) Jahresbilanz des vorherigen Kalenderjahres (Vereine und Institutionen)




Fachstelle Kultur, Mai 2006
 
Was_ist_einzureichen.pdf (30.2 kB)

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