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Informationen

Informationen zu Unterstützungsleistungen



Die Gemeinde Thalwil ist sich der Bedeutung des Spielraums für die Entfaltung des lokalen kreativen Potentials bewusst. Sie fördert kulturelle Aktivitäten privat- oder öffentlich-rechtlicher Institutionen sowie einzelner Kulturschaffender. Dies umfasst die Erhaltung, Förderung und Vermittlung von Musik, Theater, Tanz, bildender und angewandter Kunst, Performance, Literatur, Film, Video, neuen Medien, Geschichtsforschung und zum Teil soziokultureller Animation. Die Gemeinde Thalwil unterstützt auf Antrag kulturelle Vorhaben finanziell über Defizitdeckungsgarantien oder Unterstützungsbeiträge. Weiter kann sie nicht-finanzielle Förderung gewähren, indem sie kulturelle Vorhaben bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, sowie Beratung, Dienst- und Sachleistungen erbringt oder Infrastruktur zur Verfügung stellt. Die Unterstützungsleistungen können mit Beschluss der zuständigen Behörde angepasst werden.

Die Gemeinde Thalwil unterstützt und fördert in erster Linie Projekte, die in irgendeiner Weise einen Bezug zu Thalwil haben (von, über, mit, in oder für Thalwil) und wenn das Projekt ohne Mittel der öffentlichen Hand nicht erreicht werden kann. Weiter kann die Gemeinde Thalwil Projekte iniziieren und attraktiven Projekten eine Starthilfe bieten.


1. Finanzielle Unterstützung
 
1.1 Unterstützungsbeiträge und Defizitdeckungsgarantien
Kulturinstitutionen und Kulturprojekte können mit einmaligen Unterstützungsbeiträgen oder Defizitdeckungsgarantien finanziell unterstützt werden.

Gesprochene Unterstützungsbeiträge werden in der Regel sofort ausbezahlt. Defizitdeckungs-garantien dienen zur Risikominimierung und werden ausbezahlt, wenn nach Abschluss der Rechnung ein tatsächliches Defizit vorliegt. Die Abrechnung mit Belegen muss bei der Fachstelle Kultur innerhalb von drei Monaten nach der letzten Veranstaltung unaufgefordert eingereicht werden.

1.2 Jährlich wiederkehrender Unterstützungsbeitrag
Ein jährlich wiederkehrender Beitrag der Gemeinde Thalwil dient der Unterstützung ständiger kultureller Aktivitäten einer kulturellen Institution oder Vereinigung. Über den Jahresbeitrag hinaus gewährt die Gemeinde Thalwil in der Regel keine weiteren Beiträge an einzelne Projekte (Ausnahmen bei interdisziplinären, ausserordentlichen oder Innovationsprojekten die nicht Teil der Leistungsvereinbarung sind).
Bedingungen sind:
a) Die Tätigkeit der Institution bzw. Vereinigung ist für die Gemeinde Thalwil wichtig und hat dauerhaften Charakter.
b) Die Institution bzw. Vereinigung erstellt eine transparente Jahresrechnung mit Jahresbericht.
c) Die Tätigkeiten der Institution bzw. Vereinigung sind ausschliesslich kultureller Art und haben keinen rein kommerziellen Zweck.
d) Die gegenseitigen Leistungen, Rechte und Pflichten werden in einer schriftlichen Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Thalwil geregelt.

2. Gesuche

Gesuche um finanzielle Unterstützung sind schriftlich einzureichen. Gesuche um einmalige Beiträge sind möglichst früh (bei Projektstart), spätestens aber drei Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen, damit rechtzeitig darüber entschieden werden kann. Nachvollziehbarkeit und klar erkennbare Zielsetzungen werden erwartet. Ortsbezug ist zwingende Voraussetzung für die Unterstützung eines Projektes; die Förderung von nicht ortsansässigen Kulturschaffenden ist aber damit nicht ausgeschlossen. Mehr Informationen zum Gesuchswesen sind aus dem Beiblatt „Was ist einzureichen?“, den „Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen an Kulturprojekte“ und den „Ausschlusskriterien“ zu entnehmen (siehe www.thalwil.ch, Hauptnavigation „Kultur“).

3. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
 
3.1 Veranstaltungskalender im Internet
Die Gemeinde Thalwil bietet auf ihrer Internetseite www.thalwil.ch einen Veranstaltungskalender an. Die Veranstalter erfassen die Angaben zu ihrer Veranstaltung selber (Drittintegrationssystem). Dazu wird innerhalb der Navigation „Kultur“ der Button „Anlass hinzufügen“ angeklickt.

Der Veranstaltungskalender verfügt über eine Zeitautomatik: Sobald der Anlass vorbei ist, wird der Eintrag gelöscht. Falls an einem bereits bestehenden Eintrag Änderungen vorgenommen werden müssen, können diese per E-Mail an die Zentrale Informationsstelle der Gemeinde Thalwil in Auftrag gegeben werden (zis@thalwil.ch).

Vereine, welche in der Vereinsliste mit einem Portrait präsent sind, können die Anlässe schneller erfassen: Am Schluss des Portraits (siehe Hauptnavigation „Vereine“) befindet sich der Link „Anlass hinzufügen“. Gelangt man auf diesem Wege zur Erfassungsmaske, wird ein Grossteil der Vereinsangaben automatisch übernommen.

3.2 Terminplanung
Der Veranstaltungskalender kann der Terminplanung und der Koordination der Veranstaltungen dienen. Auch Anlässe, die erst später stattfinden werden, können erfasst werden. So können Veranstalter bei der Terminplanung eigener Aktivitäten auf bereits angekündigte Anlässe Rücksicht nehmen.

3.3 Monatsplakat „agenda“
Das monatlich erscheinende Plakat „agenda“ wird an zwölf Stellen in Thalwil und Gattikon ausgehängt. Die Einträge auf den Monatsplakaten stammen ausschliesslich aus dem Veranstaltungskalender „Anlässe“ der Internetseite der Gemeinde Thalwil. Es können nur Einträge berücksichtigt werden, welche bis spätestens am 15. Tag des Vormonats eingetragen sind. Kulturelle Anlässe werden bevorzugt.

Die „agenda“ wird in Zusammenarbeit mit dem Verein Kultur Thalwil in einem monatlichen Newsletter per E-Mail versandt. Anmeldung: newsletters@kulturthalwil.ch

3.4 Eigenwerbung dank wöchentlichem Plakataushang durch die Gemeinde
Der gebührenfreie Aushang der Sport- und Kulturplakate bietet allen Thalwiler Vereinen und Veranstaltern den Aushang der A3-Plakate (Hochformat) an den acht offiziellen Plakatstellen der Gemeinde. Damit die Plakate jeweils am Donnerstag der Vorwoche einer Veranstaltung gehängt werden können, müssen die Plakate 12 Tage (Montagsveranstaltungen) bis 18 Tage (Sonntagsveranstaltungen) vor Veranstaltungsdatum der Fachstelle Kultur oder am Empfang Gemeindehaus abgegeben werden. Abgabe jeweils bis Mittwoch, 16.00 Uhr.

Die benötigten 10 Plakate werden jeweils am Donnerstag, eine Woche vor Veranstaltungsdatum, gehängt. Die Plakate hängen eine Woche, danach werden sie entfernt. Um einen Aushang bis zum Veranstaltungstag zu gewährleisten, bedarf es eine Eingabe der Plakate im Doppel, um einen zweimaligen Aushang in Auftrag zu geben. Die Auswahl der Verfahrensweise (einfacher oder doppelter Aushang) ist abhängig von der Menge der Veranstaltungen und wird von der zuständigen Stelle koordiniert. Ein Aushang bis zum Veranstaltungstag kann nicht garantiert werden.

Weitere mobile Plakatständer (Format A0, rsp. F4) können beim DLZ Infrastruktur der Gemeinde Thalwil, Telefon 044 723 23 15, gegen Gebühr gemietet werden.

3.5 Patronat
Die Gemeinde Thalwil übernimmt auf Gesuch hin das Patronat einer kulturellen Veranstaltung. Dies bedeutet, dass der Veranstalter für Inserate im Thalwiler-Anzeiger eine Ermässigung von 50 % erhält. Bedingung ist, dass das Inserat mit dem Vermerk „Patronat: Fachstelle Kultur Thalwil“ versehen wird. Dazu muss das geplante Inserat der Fachstelle Kultur als „Gut zum Druck“ zugestellt werden. Die Inseratenaufgabe erfolgt durch den Veranstalter.

4. Weitere nicht-finanzielle Förderung

Zur Unterstützung kultureller Projekte oder Veranstaltungen kann die Gemeinde Thalwil Dienst- und Sachleistungen zur Verfügung stellen:
4.1 Infrastruktur
Zur Unterstützung kultureller Projekte oder Veranstaltungen kann die Gemeinde Thalwil eigene Infrastruktur und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Weiter kann die Fachstelle Kultur Hilfestellungen beim Finden geeigneter Räumlichkeiten und Infrastrukturen bieten. Eine Liste aller für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in Thalwil kann bei der Fachstelle Kultur angefordert werden. Jedem Thalwiler Verein wird 1x jährlich eine Räumlichkeit gratis zur Verfügung gestellt (Siehe „Gebührentarif für Liegenschaften und Anlagen“ unter www.thalwil.ch „Dienstleistungs-zentrum Liegenschaften“ Hauptnavigation „Verwaltung“ / „Ämter“).

4.2 Beratung und Vernetzung
Die Fachstelle Kultur berät Kulturschaffende, Veranstalter und Kulturvermittler in verschiedenen Bereichen der Förderung und des Projektmanagements. Im direkten Kontakt mit dem Verein Kultur Thalwil nimmt sie ihre Drehscheibenfunktion wahr und vermittelt lokale, regionale und nationale Kontakte im Bereich der Kulturförderung und der Kulturvermittlung (Siehe auch Rubrik „Links“, Hauptnavigation „Kultur“ unter www.thalwil.ch).




Fachstelle Kultur, November 2010
 
Informationen_Unterstuetzungsleistungen_10.pdf (52.8 kB)

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