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Richtlinien

Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen an Kulturprojekte



1 Zweck

Diese Richtlinien regeln die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen für Kulturprojekte. Sie sind gleichzeitig Mittel, das Kulturleitbild der Gemeinde Thalwil zu verankern. Sie setzen die Projekte zu den im Kulturförderkonzept formulierten Kulturförderzielen in Bezug.

Die Richtlinien dienen dazu, Projekte nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Die hierfür zugrunde gelegten Bewertungskriterien, die sich aus den Kulturförderzielen ableiten, sollen transparent dargelegt werden.


2 Gültigkeit

Die Richtlinien gelten für alle Bereiche der Kulturförderung Thalwil. Die Richtlinien können mit Beschluss der zuständigen Behörde geändert werden.


3 Einschränkungen

Die Richtlinien erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch bieten sie eine Garantie für fehlerfreie Beurteilung.


4 Formale Kriterien

Gesuche um finanzielle Unterstützung sind schriftlich einzureichen. Gesuche um einmalige Beiträge sind möglichst früh (bei Projektstart), spätestens aber drei Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen, damit rechtzeitig darüber entschieden werden kann. Nachvollziehbarkeit und klar erkennbare Zielsetzungen werden erwartet. Ortsbezug ist zwingende Voraussetzung für die Unterstützung eines Projektes; die Förderung von nicht ortsansässigen Kulturschaffenden ist aber damit nicht ausgeschlossen. Nachvollziehbarkeit und klar erkennbare Zielsetzungen werden erwartet. Bestandteile jedes Gesuchs sind:
a) Kurzer Projektbeschrieb
b) Projektverfasser/-in
c) Projektverantwortliche/-r
d) Zeitrahmen
e) Budget (zu erwartende Ausgaben und Einnahmen, wenn möglich mit Kommentar)
f) Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenleistung und allfälliger privater und/oder öffentlicher Mitunterstützer/-innen
g) Jahresbilanz des vorherigen Kalenderjahres (Vereine und Institutionen)


5 Ausschlusskriterien

Die Fachstelle Kultur der Gemeinde Thalwil tritt nicht auf Gesuche ein, welche
- vorwiegend der Tourismus- oder Wirtschaftsförderung dienen
- innerhalb eines bereits bestehenden Leistungsauftrages liegen
- keinen Ortsbezug zu Thalwil haben.


Gesuche über den Aufbau oder den Unterhalt von Infrastrukturen oder die Anschaffung von Ausrüstung müssen direkt dem Gemeinderat gestellt werden.


6 Behandlung der Gesuche

Die schriftlichen Gesuche um Unterstützung an die Gesundheits- und Freizeitkommission werden bei der Fachstelle Kultur eingereicht. In Zusammenarbeit mit dem Antragssteller erarbeitet die Fachstelle Kultur den Antrag an die Gesundheits- und Freizeitkommission. Über die Anträge wird unter beratender Mitwirkung des Kulturbeauftragten innerhalb der Kommission entschieden.


7 Inhaltliche und qualitative Kriterien der Beurteilung

Grundsätzlich werden Projekte von grosser Resonanz sowohl als auch Projekte mit ausgeprägtem Innovationscharakter gefördert. Die Kriterien bieten Anhaltspunkte für die Beurteilung von Gesuchen. Für eine finanzielle Unterstützung müssen nicht zwingend alle Kriterien erfüllt sein. Ebenso ist die Erfüllung aller Kriterien nicht Garantie für eine finanzielle Unterstützung.
a) Kulturpolitische Bedeutung
- Übereinstimmung der Projektziele mit einzelnen Kulturförderzielen der Gemeinde Thalwil
- Erwartete Resonanz bei Bevölkerung und Medien
b) Innovationsanteil
- Originalität
- Eröffnung neuer Perspektiven
- Neue Formen des künstlerischen Ausdrucks, der Kulturproduktion, Kulturvermittlung und Zusammenarbeit
c) Inhaltliche Konsistenz und künstlerische Reife
- Grad der Überzeugung in der Vermittlung des künstlerischen Anliegens
- Ausstrahlung des Projektes
- Künstlerische Glaubwürdigkeit
- Schlüssigkeit und Entschiedenheit (logische Stringenz) in der künstlerischen Aussage und Umsetzung
d) Realisierungschancen
- Infrastruktur
- Personelle Ressourcen
- Finanzielle Rahmenbedingungen
- Erwartete Besucherzahlen


8 Finanzielle Rahmenbedingungen

Neben den formalen und inhaltlichen Kriterien gilt es, den finanziellen Rahmenbedingungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken:
- Subsidiaritätsprinzip: Gefördert werden in erster Linie Projekte, welche ohne Mittel der öffentlichen Hand nicht zustande kämen.
- Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Investition und erwarteter Leistung
- Vereine und Institutionen: Angemessenheit des Verhältnisses zwischen dem ersuchten Betrag, dem Vermögen und dem Veranstaltungsrisiko
- Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördergelder


9 Evaluation

Die Projektträger erklären sich bereit, dass die geförderten Projekte nach den Vorgaben der Fachstelle Kultur nachträglich ausgewertet werden. Die Entwicklung geeigneter Indikatoren zur Evaluation und Qualitätssicherung der Kulturförderung Thalwil ist in Arbeit.



Gesundheits- und Freizeitkommission Thalwil
Präsidentin  Kulturbeauftragter
Catherine Marrel  Aldo Caviezel



Fachstelle Kultur, Mai 2006
 
Richtlinien_Vergabe_Unterstuetzungsbeitraege.pdf (52.5 kB)

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