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Jugendförderung


Die Gemeinde Thalwil fördert die Arbeit der Vereine mit Jugendabteilungen im Sportbereich. Zu diesem Zweck werden jährlich gesamthaft Fr. 80'000.- eingesetzt.

1.Ausgangslage
 Die Gemeindeversammlung vom 18. März 1981 hat einen jährlich wiederkehrenden Kredit für die finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit der Thalwiler Sportvereine bewilligt. An der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 1993 wurde dieser Kredit auf Fr. 50'000 pro Jahr erhöht. Während 15 Jahren wurden die Beiträge weder der Teuerung noch der grösseren Anzahl der sporttreibenden Kinder und Jugendlichen angepasst. Auf Antrag der Gesundheits- und Freizeitkommission hat der Gemeinderat mit GRB 213 am 23. September 2008 beschlossen, den Betrag um 30'000 Franken zu erhöhen. Ab 2009 werden neu jährlich 80'000 Franken unter den berechtigten Institutionen verteilt.

2.Allgemeines
2.1Beiträge an die Jugendarbeit werden von der Gesundheits- und Freizeitkommission nur auf besonderes Gesuch hin und unter Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien einmal jährlich ausgerichtet. Aus einem zugesprochenen Beitrag kann kein Anspruch auf jährlich wiederkehrende Beträge abgeleitet werden.
2.2Die Beitragsgesuche müssen bis zum 30. Juni eingereicht werden. Die Gesundheits- und Freizeitkommission entscheidet im Laufe September / Oktober, nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen, und nimmt die Auszahlung der Beiträge im November vor.
 Berücksichtigt werden

  • Anzahl Jugendmitglieder pro Verein
  • Anzahl Trainings-/Wettkampfeinheiten pro Verein
  • beitragsberechtigte Ausgaben
2.3Den Gesuchen sind beizulegen
  • namentliche Liste der Jugendmitglieder (Stand letzte Generalversammlung)
  • revidierte Jahresrechnung des abgelaufenen Vereinsjahres
  • Jahresprogramm und/oder Jahresbericht
  • Aufstellung betreffend beitragsberechtigte Ausgaben
  • Erhebungsbogen Aktivitäten (zu beziehen bei der Fachstelle Sport)

3.Voraussetzungen für den Bezug von Beiträgen
3.1Beitragsberechtigt sind Thalwiler Vereine mit Jugendabteilungen im Sportbereich. Als Thalwiler Vereine gelten Vereine, deren Hauptaktivitäten in Thalwil abgehalten werden (Ausnahme: sofern Anlagen in Thalwil nicht vorhanden sind). Der Verein muss im Thalwiler Vereinsverzeichnis registriert sein.
3.2Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind beitragsberechtigt.
3.3Beitragsberechtigte Ausgaben
  • Kosten der Aus- und Weiterbildung von Trainern/Leitern
  • Schiedsrichter-/Kampfrichtergebühren
  • Kosten im Zusammenhang mit der Benützung von Sportanlagen inkl. Transporte, Trainingsmaterial und Wettkampfgeräte
  • Kosten der Anschaffung und des Unterhaltes von allgemein benutzbaren, langlebigen Sportgeräten (ausgenommen davon sind Auslagen für persönliche Sportausrüstung)
  • Kosten von Sportanlässen (exkl. Verpflegung) und Trainingslagern (inkl. Unterkunft und Verpflegung)
 Damit die Kosten begutachtet werden können, behält sich die Gesundheits- und Freizeit-kommission vor, die einzelnen Jahresrechnungen detailliert einzusehen.

4.Ausschluss von Beiträgen
 Nicht unterstützt werden:
  • Die Auslagen für Lizenzen und Abgaben an übergeordnete Verbände.
  • Kosten des kurzlebigen Verbrauchs- oder Gebrauchsmaterials (z.B. Bälle)
  • Auslagen für persönliche Sportausrüstung, Trainingsanzüge, Schuhe und dergleichen.
  • Auslagen für sportliche Aktivitäten von Erwachsenen, auch wenn diese in einer besonderen Jugendabteilung zusammen mit Jugendlichen Sport treiben.
  • Auslagen für Leiter- und Trainerentschädigungen.

5.Schlussbestimmungen
 Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch den Gemeinderat auf 1. Januar 2009 in Kraft und ersetzt das bisherige vom 24. Oktober 1995.


Deses Reglement wurde von der Gesundheits- und Freizeitkommission überarbeitet. Die neue Fassung soll Anfang 2012 in Kraft treten. Zu Informationszwecken wird das neue Reglement hier vorzeitig publiziert.
 
Reglement_Jugendbeitrag_2009.pdf (39.9 kB)
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