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In der Nutzungsplanung werden die für die Grundeigentümer verbindlichen Festlegungen vorgenommen.
Zur Nutzungsplanung gehören die Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan, Sonderbau- und Gestaltungsplanvorschriften sowie auch im Rahmen von Quartier- oder Werkplänen getroffene Festlegungen.
Die Kompetenz zur Festsetzung des Kantonalen und Regionalen Richtplans liegt beim Kantons- bzw. Regierungsrat. Bei der Nutzungsplanung hingegen liegt die Kompetenz zur Festsetzung auf der kommunalen Ebene. In Thalwil ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Festsetzung der Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan. Mit den im Kantonalen Richtplan getroffenen Festlegungen und Abgrenzungen von Siedlungs-, Landwirtschafts- und Naturschutzgebiet sind die Rahmenbedingungen vorgegeben, die bei der kommunalen Nutzungsplanung zu beachten sind. So kann auf Gemeindeebene eine Bauzone nur dort ausgeschieden werden, wo im Kantonalen Richtplan Siedlungsgebiet festgelegt ist. |