Elektronische StimmabgabeE-Voting ermöglicht die Ausübung der politischen Rechte auf elektronischem Weg. Das E-Voting Pilotprojekt des Kantons Zürich ermöglicht es mit Internet zu wählen und abzustimmen. Spezielle Herausforderungen für das Projekt sind der Einbezug der 171 dezentral geführten Einwohner- resp. Stimmregister und die sehr hohen Sicherheitsbedürfnisse. Zurzeit ist E-Voting sistiert. | ||
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Info vom 1. Febvruar 2011 E-Voting sistiert Der Regierungsrat hat Mitte des letzten Jahres festgelegt, dass bei überkommunalen Wahlen das E-Voting nicht zum Einsatz kommen wird. Er macht vor allem sicherheitstechnische Gründe geltend. Wenn an einem Urnengang solche Abstimmungen anstehen, gilt das E-Voting-Verbot auch für alle anderen Vorlagen, also auch für die eidgenössischen und kantonalen. 2011 finden diverse überkommunale Wahlen statt, so am
Der Kanton legt ab 2012 ein mindestens dreijähriges E-Voting-Moratorium fest. Eine neue Software dürfte – hoffentlich schweizweit – erst ab 2015 zur Verfügung stehen. Es steht den E-Voting-Gemeinden frei, dieses auf eigenes Risiko mit der nicht mehr neusten Software einzusetzen und die Kosten von 50 Franken je E-Voting-Stimme zu übernehmen. Bei einer durchschnittlichen E-Voting-Stimmbeteiligung von 25 Prozent oder von jährlich 5'000 bis 6'000 Teilnehmenden wir das sehr teuer. E-Voting brachte für die Testgemeinden Vorteile. Es ermöglichte eine rationellere Abwicklung der Auszählarbeiten am Wahlsonntag und führte somit zu Kosteneinsparungen. Andererseits könnten die Stimmberechtigten durch das Hin und Her verunsichert werden: Einmal wäre E-Voting möglich, am nächsten Abstimmungstermin aus den geschilderten Gründen wieder nicht. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, E-Voting bis zu einer definitiven und gesamtschweizerischen Lösung nicht mehr einzusetzen. Info vom 7. November 2008 Abstimmung vom 30. November 2008 Über alle Vorlagen (eidgenössische und kantonale) kann mit E-Voting abgestimmt werden. Thalwil informiert vom 30. September Elektronisch abstimmen findet Anklang E-Voting scheint bei den Stimmberechtigten von Thalwil anzukommen. Bereits am Donnerstag war die Tausendermarke geknackt worden. Die Stimmbeteiligung betrug 40.9 Prozent (4421 Personen). Davon gaben 1258 Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch ab. Das entspricht 28.5 Prozent. Insgesamt zählte das Wahlbüro 76 Stimmrechtsausweise mit einem veränderten bzw. beschädigten Sicherheitssiegel aus. Die Auswertungsarbeiten zeigten, dass keine doppelten Stimmabgaben erfolgt waren. Bezüglich des Rubbelcodes werden mit der E-Voting-Projektleitung Verbesserungsmassnahmen geprüft. Für gesicherte Aussagen über die Auswirkung von E-Voting auf die Stimmbeteiligung ist es zu früh. In Thalwil nutzten bis anhin rund 80 Prozent die briefliche Abstimmung. Dieses Thalwil informiert vom 23. September Elektronisch abstimmen Die Thalwiler Stimmberechtigten sind privilegiert: Sie wohnen in der einzigen Gemeinde des Bezirks Horgen, in der am 28. September elektronisch abgestimmt werden kann. Anfang September wurden die Abstimmungsunterlagen zusammen mit einer Anleitung zu E-Voting zugestellt. Hoffentlich wagen sich möglichst viele Stimmberechtigten an die elektronische Urne und stimmen über die beiden kantonalen Vorlagen (Berufsbildung und Schutz vor Passivrauchen) sowie über den Erwerb der Liegenschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche elektronisch ab. Das elekt¬ronische Stimmregister ist bis Samstag, 27. September, 12 Uhr, geöffnet. Ein Tipp betrifft das Aufrubbeln des Codes: Am besten verwendet man einen „20-Räppler“ und rubbelt mit mässigem Druck. So wird der Code nicht beschädigt, was die elektronische Stimmabgabe eventuell verunmögli¬chen könnte. Bis gestern stimmten in Thalwil 780 Personen mittels E-Voting ab. Die Stimmberechtigten unterstützen mit ihrer Teilnahme an E-Voting die kantonale Projekt¬organisation beim Ausbau dieses zukunftsträchtigen Projekts. Thalwil informiert vom 2. September 2008 Stimmabgabe über Internet Das elektronische Abstimmungszeitalter wird in Thalwil am Urnengang vom 28. September eingeläutet. In diesen Tagen erhalten alle Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen. Enthalten ist eine Broschüre mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für das E-Voting. Interessierte können sich mit dem Demo-System auf http://evotingdemo.zh.ch risikolos auf die elektronische Abstimmung vorbereiten. Der neue Stimmrechtsausweis weist einen versiegelten Pin-Code auf. Dieser fälschungssichere persönliche Code ermöglicht den Zugang zur Internet-Abstimmungsplattform https://evoting.zh.ch Die elektronische Stimmabgabe ist bis spätestens Samstag, 27. September, 12 Uhr möglich. Zu diesem Zeitpunkt schliesst der Kanton die elektronische Urne. Stimmberechtigte, welche vom E-Voting keinen Gebrauch machen wollen, dürfen das Sicherheitssiegel nicht aufreissen. Sie können ihre Stimme wie bisher persönlich an der Urne oder brieflich abgeben. Für Stimmberechtigte, welche sich nach dem Stichtag 13. August 2008 in Thalwil angemeldet haben, steht E-Voting erst für die Abstimmung vom 30. November zur Verfügung. Auch ist es nicht möglich, Duplikate von codierten Stimmrechtsausweisen herzustellen. In diesen Fällen steht nur die persönliche oder briefliche Stimmabgabe zur Verfügung. Thalwil informiert vom 29. Juli 2008 Letzte Vorbereitungsarbeiten für E-Voting In Thalwil können die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 28. September definitiv via E-Voting teilnehmen. Dies hat der Regierungsrat Anfang Juli beschlossen. Das von der Gemeinde Thalwil ausgewählte Druckzentrum Informatikdienste Winterthur IDW wurde von den kantonalen Instanzen inzwischen zertifiziert. In den letzten Tagen wurde die elektronische Stimmabgabe für Thalwil und die übrigen E-Voting-Gemeinden erfolgreich getestet. Das Entfernen der Sicherheitssiegel auf dem neuen Stimmrechtsausweis, das Einloggen mit dem persönlichen Code, die eigentliche Stimmabgabe einerseits und das Entschlüsseln der Daten andererseits – die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems konnte aufgezeigt werden. An den Stimmrechtsausweisen müssen letzte Kleinheiten angepasst werden, damit diese dann Ende August den Stimmberechtigten – zusammen mit der Anleitung für die elektronische Stimmabgabe – zugestellt werden können. Stichtag für die Erstellung der definitiven Stimmrechtsausweise ist der 8. August 2008. Personen, die nach diesem Datum nach Thalwil ziehen, können am 28. September nicht elektronisch, jedoch herkömmlich abstimmen. Thalwil informiert vom 3. Juni 2008 Vorbereitungen für E-Voting auf Kurs Bei der Abstimmung vom 1. Juni 2008 werden die Stimmberechtigten der drei Pilotgemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren ein weiteres Mal ihre Stimme mit E-Voting abgeben. Bei den Abstimmungen vom 28. September wird dann auch Thalwil an das E-Voting-System angeschlossen. Neben Thalwil werden neun weitere Gemeinden dabei sein, sei es auf den 28. September oder auf den 30. November. Im Hinblick auf diesen Ausbau wurde das E-Voting-System des Kantons Zürich erneuert und von Bern nach Zürich übersiedelt. Die Erneuerung hat unter anderem dazu geführt, dass die SMS-Dienstleistung (Handyabstimmung) nicht mehr angeboten wird. Diese wurde wenig genutzt, hat aber die Komplexität des Systems deutlich erhöht. Auf der technischen Ebene wurden die Schnittstellen zwischen Thalwil und dem kantonalen E-Voting-Stimmregister erfolgreich getestet. Im Juni folgt nun die Schulung der Verwaltungsmitarbeitenden auf den Einsatz von E-Voting hin. Auf der politischen Ebene muss Thalwil – wie alle am Aufbau des kantonalen E-Votings teilnehmenden Gemeinden – dem Statistischen Amt zuhanden des Regierungsrates ein offizielles Gesuch zur Nutzung der elektronischen Abstimmungsmöglichkeit einreichen. Der Regierungsrat wird hierüber Mitte Juli 2008 entscheiden. Weitere Informationen zuhanden der Stimmberechtigten folgen gemäss Planung Ende August und Mitte September 2008. Thalwil informiert vom 11. Dezemnber 2007 E-Voting in Thalwil Der Gemeinderat begrüsst es, dass Thalwil neu zu den Gemeinden gehört, die in das Projekt E-Voting einbezogen sind. Start ist voraussichtlich mit der Abstimmung vom 28. September 2008. Für Thalwil standen vor allem die folgenden Überlegungen im Vordergrund: Mit E-Voting haben die Stimmberechtigten zusätzlich die Möglichkeit, das Internet für ihre Stimmabgabe zu verwenden. E-Voting ist somit Ausdruck davon, dass die direkte Demokratie mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt hält und neue Medien berücksichtigt. Eine Reihe junger Stimmenden und Wählenden lassen sich so eher zur Teilnahme motivieren, was sich in einer höheren Stimmbeteiligung niederschlägt. Zudem ist E-Voting auf lange Sicht sinnvoll, da die Auszählung effizienter gestaltet werden kann. ____________________________________________
Auszug aus der Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern vom 27.5.2008: Ausbau von E-Voting im Kanton Zürich Am 1. Juni kommen drei eidgenössische Vorlagen, die Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen», die Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» und der Verfassungsartikel «für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung», zur Abstimmung. Kantonale Vorlagen kommen keine zur Abstimmung. Bei dieser Abstimmung können die Stimmberechtigten in den drei Pilotgemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren ein weiteres Mal ihre Stimme mit E-Voting abgeben. Nachdem der Bundesrat entschieden hat, die E-Voting-Versuche weiterzuführen und künftig maximal zehn Prozent der eidgenössischen Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen zu lassen, will der Kanton Zürich den vom Bundesrat gesetzten Rahmen nutzen und schliesst zusätzliche Gemeinden an sein E-Voting-System an. In drei Schritten wird die Zahl der Stimmberechtigten, die mit E-Voting abstimmen können, von 18'000 auf rund 100'000 erhöht. Bereits bei der Abstimmung vom 28. September ist der Anschluss der Gemeinden Boppelsen, Bubikon, Fehraltorf, Kleinandelfingen, Männedorf, Maur, Mettmenstetten und Thalwil vorgesehen. Die Städte Winterthur und Zürich sind zu gross, als dass diese Städte als Ganzes an E-Voting angeschlossen werden könnten. Für die Abstimmung vom 28. September ist zunächst die Ausdehnung von E-Voting auf den Stadtkreis Winterthur-Altstadt geplant. Bei der Abstimmung vom 30. November sollen erstmals auch die Stimmberechtigten der Stadtkreise 1 und 2 der Stadt Zürich mittels E-Voting abstimmen können. Als weiterer Ausbauschritt ist im Jahr 2009 der Einbezug der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der 13 E-Voting-Gemeinden geplant. In Winterthur (Altstadt) und Zürich (Kreis 1 und 2) wurde deshalb gezielt derjenige Kreis in E-Voting einbezogen, bei dem die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer registriert sind. Das Interesse der Gemeinden, bei diesem Ausbauschritt von E-Voting dabei zu sein, war gross. Deshalb wurde die Auswahl der Gemeinden zusammen mit den Gemeindeverbän-den so getroffen, dass in jedem Bezirk eine Gemeinde berücksichtigt wird, die gängigen Gemeinde-Software-Systeme angeschlossen werden und die Zahl der einbezogenen Stimmberechtigten inklusive Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht über 100'000 liegt. Dieser Ausbauschritt ist damit auch eine gute Grundlage für den angestrebten späteren Vollausbau. Das E-Voting-System des Kantons Zürich wurde im Hinblick auf diesen Ausbau erneuert und von Bern nach Zürich übersiedelt. Die Erneuerung des Systems hat unter anderem dazu geführt, dass die SMS-Dienstleistung (Handyabstimmung) nicht mehr angeboten wird. Diese wurde wenig genutzt, hat aber die Komplexität des Systems deutlich erhöht. | ||