Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Thalwil Wohnsitz haben. Jährlich finden in der Regel vier Gemeindeversammlungen statt:
- Frühjahres-Gemeindeversammlung (März)
- Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
- Herbst-Gemeindeversammlung (September)
- Budget-Gemeindeversammlung (Dezember)
| Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung stehen gemäss Gemeindeordnung u.a. folgende Aufgaben zu: - Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüse)
- Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
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| Kompetenzen: | - Erlass von wichtigen Verordnungen (z.B. Personalverordnung, Behördenentschädigungsverordnung usw.)
- Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes, von Bauordnung und Zonenplan usw.
- Bewilligung von Krediten (jährlich wiederkehrend von Fr. 50'000 bis Fr. 150'000; einmalig von Fr. 300'000 bis Fr. 2,0 Mio.)
- Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen ab 2 Mio. bzw. Verkauf von Grundstücken ab Fr. 1 Mio.
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| Voraussetzungen: | Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten eingeladen durch Publikation im „Thalwiler Anzeiger“. Die Abonnenten erhalten das Weisungsheftes. Das Abonnement kann bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bestellt werden (Telefon 044 723 22 11, einwohnerkontrolle@thalwil.ch). |
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