| Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung stehen folgende Aufgaben zu: - Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüse)
- Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen in der Gemeindeordnung. |
| Kompetenzen: | - Erlass von wichtigen Verordnungen (z.B. Personalverordnung, Behördenentschädigungsverordnung usw.)
- Festsetzung und Änderung des kommunalen Richtplanes, von Bauordnung und Zonenplan usw.
- Bewilligung von Krediten (jährlich wiederkehrend von Fr. 50'000 bis Fr. 150'000; einmalig von Fr. 300'000 bis Fr. 2,5 Mio.)
- Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen ab 2 Mio. bzw. Verkauf von Grundstücken ab Fr. 1 Mio.
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| Voraussetzungen: | Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Thalwil eingeladen durch Publikation im „Thalwiler Anzeiger“ sowie durch die Zustellung des Weisungsheftes, das bei der Gemeindeverwaltung im Abonnement bestellt werden kann (Telefon 044 723 22 11). |