Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Die Präsidentin / Der Präsident sowie die Mitglieder werden an der Urne gewählt.
Aufgaben, geregelt durch die kantonale Gesetzgebung, sind in der Gemeindeordnung (§ 45 bis § 48) geregelt:
- Die Rechnungsprüfungskommission prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden.
- Die Prüfung der RPK umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit.
- Die RKP erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht und stellt Antrag.
Fristen:
Die Rechnungsprüfungskommission prüft Budget und Jahresrechnung sowie die übrigen Geschäfte in der Regel innert 30 Tagen.
Kontakt
Rechnungsprüfungskommission RPKAlte Landstrasse 112
Postfach
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 14
gemeindeschreiber@thalwil.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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